Riedering führt Zweitwohnsteuer ein

von Redaktion

Gemeinderat beschließt einen Satz von 20 Prozent ab dem kommenden Jahr – Mustersatzung gilt „gerichtsfest“

Riedering – Bei der Klausurtagung des Riederinger Gemeinderates im vergangenen Jahr wurde über die Zweitwohnsteuer im Zusammenhang mit den großen anstehenden Investitionen debattiert. In der jüngsten Gemeinderatssitzung machte das Gremium dann Nägel mit Köpfen: Zum neuen Jahr kommt eine Zweitwohnsteuer mit einem Steuersatz bis 20 Prozent.

Kämmerer Wolfgang Eberle erläuterte im Vorfeld, dass sich diese an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages orientiert. Sie sei daher als „gerichtsfest“ zur Anwendung empfohlen und wurde im Vorfeld auch mit der Rechtsaufsicht abgestimmt. Eberle betonte, dass der Steuersatz einen Gestaltungsspielraum bietet. 20 Prozent seien zulässig, was auch die umliegenden Gemeinden Aschau, Prien und Rimsting (die Gemeinde passt ihren Steuersatz zum 1. Januar 2024 von 15 Prozent auf 20 Prozent an) so praktizieren.

Ein Mieter einer Zweitwohnung mit beispielsweise einer Miethöhe von 500 Euro monatlich muss demnach eine Zweitwohnungssteuer von 1200 Euro pro Jahr an die Gemeinde zahlen, rechnete Eberle vor. Da es für Riedering keine ortsübliche Vergleichsmiete gibt, sei eine Schätzung mit vielen Unsicherheiten behaftet und damit rechtlich angreifbar. Hierfür müsste eventuell eine externe Firma beauftragt werden, laufende Änderungen könnten dann hausintern bearbeitet werden. In der Gemeinde Riedering gibt es etwa 200 Zweitwohnungen. Im Zuge der Einführung der Zweitwohnungssteuer schätzt das Meldeamt mit einer „Bereinigung“ der Daten: „Das Einwohnerregister wird dann vielleicht ehrlicher.“ Die finanziellen Auswirkungen seien, so Eberle, vorsichtig geschätzt. Da bisher weder die Wohnungsgrößen noch die entsprechenden Nettomieten bekannt seien, könne nur eine Musterberechnung mit angenommenen Durchschnittsmieten erstellt werden.

Bei einer durchschnittlichen Miete von 500 Euro/ Monat und unter der Annahme, dass noch etwa 50 Prozent der Personen den Zweitwohnsitz abmelden oder eine Steuerbefreiung gemäß Kommunalabgabengesetz beantragen, würde die Gemeinde knapp 100000 Euro pro Jahr an Geldern erhalten. „Einnahmen, die eins zu eins bei uns verbleiben, weil sie nicht in die Berechnung der Kreisumlage miteinfließen, und die uns guttun“, so Eberle. Dominikus Summerer (CSU) sagte, dass er grundsätzlich für eine Zweitwohnsteuer sei. Man brauche Wohnungen für Einheimische. Außerdem hätten die Einnahmen einen positiven Nebeneffekt. Zudem wollte er wissen, wer das eruiere. Das bedeute „sicher viel Aufwand“, erklärte der Kämmerer. Es fehle ein Mietspiegel für Schätzungen, und es müsste eventuell ein Fachbüro beauftragt werden. Man werde dazu Rücksprache mit den Nachbargemeinden halten.

Andreas Hilger (WUS) hakte nach, für wen die Zweitwohnsteuer fällig werde. Dies sei in der Satzung in Paragraf 2 festgelegt, so Eberle: „Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Riedering, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“ Marianne Loferer (CSU) wandte ein, dass es Ausnahmegenehmigung bei besonderen Härtefällen gebe. Andreas Hirzinger (CSU) befand die Zweitwohnsteuer wichtig: Es brauche „Wohnraum für unsere Leute, die müssen wir halten.“ Dr. Georg Kasberger (CSU) hingegen sagte, dass er sich keine großen Hoffnungen mache, auch wenn er die Einführung einer Zweitwohnsteuer gutheiße. Wer in München ein großes Haus habe, zahle hier doch gerne 400 Euro Zweitwohnsteuer für eine 2000 Euro teure Zweitwohnung. Eberle erklärte, dass bei der Steuersumme die Jahresmiete entscheidend sei. Da keine weiteren Nachfragen kamen, stellte Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsteuer in der Gemeinde Riedering als Beschlussvorschlag vor. Einstimmig votierten die Gemeinderäte für die Einführung der Zweitwohnsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. elk

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