Riedering – Mit einer Gegenstimme, aber ohne weitere Nachfragen beschloss der Gemeinderat von Riedering in seiner jüngsten Sitzung die Satzung für den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Riedering – südöstlich der Mehrzweckhalle.“ Dem Satzungsbeschluss war ein jahrelanges Ringen vorausgegangen.
Überarbeitung war
nötig geworden
Knapp ein Jahr nach dem Spatenstich (im Winter 2022) wurde der Bebauungsplan vom Bayerischen Verwaltungsgericht einkassiert. Auf die Überarbeitung der Planungen folgten erneut Stellungnahmen der Behörden und von Bürgerinnen und Bürger, die Birgit Gunvar Steinbacher vom Bauamt in der Sitzung vorstellte. So soll, dem Einwand der Abteilung Bauleitplanung folgend, noch eingearbeitet werden, dass für die wenigen betroffenen Fassadenabschnitte Maßnahmen des passiven Schallschutzes erfolgen sollen. Dem Einwand der Unteren Immissionsschutzbehörde hielt Steinbacher entgegen, dass es städtebaulich nicht sinnvoll sei, den Bebauungsplan Nr. 3 „Riedering Süd“ in Form von „briefmarkenartigen“ Einzelbebauungsplänen zu überarbeiten bzw. zu ändern. Was Ausgleichsflächen angeht, wie es die Untere Naturschutzbehörde forderte, verwies die Bauamtsleiterin darauf, dass sich der Eigentümer im Durchführungsvertrag zur Herstellung der Ausgleichsfläche sowie deren Unterhaltung, Entwicklung und Pflege verpflichtet und dies zugunsten der Gemeinde dinglich gesichert hat. Mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten ebenfalls Einwände gemeldet. So hielt Steinbacher der Forderung nach einem Phantomgerüst entgegen, dass die Grundsatzentscheidung für den Standort durch den Bürgerentscheid gefallen sei. „Die Aufstellung des Phantomgerüstes wird zu keinen neuen Erkenntnissen oder Entscheidungen führen.“ Außerdem handle es sich bei den Wohnungen, die über dem Lebensmittelmarkt errichtet werden, „nicht um Luxuswohnungen, sondern um ganz „normale“ Wohnungen.“ Was die Abstandsflächen angeht, so habe sich der Investor unter Inkaufnahme höherer Investitionskosten entschlossen, statt umlaufender Attika „den Baukörper zusätzlich um drei Meter nach Süden abzurücken und sozusagen als Pufferstreifen einen drei Meter breiten Grünstreifen entlang der nördlichen Grenze einzufügen.“ Ein anderer Bürger hatte eine aktuelle saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) angemahnt. Bei Begehungen im Jahr 2020 seien „bei keiner Begehung Tiere nachgewiesen worden,“ entgegnete Steinbacher. Die Gehölzstruktur im Februar 2021 wurde entsprechend geltendem Baurecht und gemäß Naturschutzrecht außerhalb der Vogelschutzzeit entfernt. Eine Ersatzmaßnahme – nur wenige Meter weiter westlich – könne erst mit Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgen. Ein weiterer Einwand betraf die textliche Festsetzung der Verkaufsflächen. Dies werde dahingehend geändert, dass „nur Einzelhandelsbetriebe des Nahversorgungsbedarfs bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1200 m² zulässig sind,“ sagte die Bauamtsleiterin. Seit Anfang 2016 habe die Gemeinde unter Berücksichtigung ihres Gemeindeentwicklungskonzepts verschiedene Standorte geprüft bzw. prüfen lassen. Bereits im Vorfeld zum Bürgerentscheid wurden verschiedene Standorte diskutiert. Daraus resultierte dann die Festlegung auf die beiden Standorte, die beim Bürgerentscheid zur Wahl standen. Der nach Bürgerentscheid gewählte Standort, einschließlich der Planung des Investors, wurde dem Bebauungsplanverfahren zugrunde gelegt.
Keine
Alternativenprüfung
Aufgrund der im Vorfeld durchgeführten Alternativenprüfung wurde im Rahmen des Bebauungsplans keine Alternativenprüfung mehr durchgeführt. Außerdem bestehe „auch gegenwärtig in Riedering kein städtebaulich integrierter Alternativstandort, der für die Realisierung eines Lebensmittelmarktes zur Verfügung stehen würde.“ Steinbacher fasste zusammen, dass alle Stellungnahmen entweder keine oder nur redaktionelle Änderungen erforderten. Der Gemeinderat könnte also einen entsprechenden Satzungsbeschluss fassen.
Da keine Nachfragen kamen, ließ Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG) abstimmen.18 anwesende Gemeinderatsmitglie votierten für den Satzungsbeschluss, allein Sebastian Hamberger (WGS) stimmte dagegen.