Obing – Wie schaut es mit den Finanzen des Gemeindefriedhofs aus? Darüber soll eine Neukalkulation Auskunft geben, berichtete Geschäftsleiter Thomas König dem Gemeinderat.
Beim Gemeindefriedhof Obing handle es sich um eine sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“, wie zum Beispiel bei der Abwasserbeseitigungsanlage auch. Aufgrund allgemeiner gesetzlicher Vorgaben seien hierfür regelmäßig Kalkulationen auf betriebswirtschaftlicher Basis, unter Berücksichtigung besonderer öffentlich-rechtlicher Belange erforderlich. Die Ergebnisse daraus sind, laut König, wesentlicher Bestandteil der Nutzungsregelungen. In diesem Fall der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung.
Unabhängig davon habe der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung beauftragt, die hier notwendigen Maßnahmen einzuleiten und die Ergebnisse daraus alsbald zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Rechts- und prüfungssichere Kalkulationen mit Anlagen werden in den meisten Kommunen seit Längerem an geeignete, externe Stellen vergeben, merkte der Geschäftsleiter an. Ob es bei den Kalkulationen zu Ergebnissen komme, welche Auswirkung auf die jeweiligen Gebühren haben, bleibe abzuwarten. ca