Stephanskirchen – Für den 32-jährigen Autofahrer aus Rosenheim muss es ein Schock gewesen sein. Der Mann war am vergangenen Freitagnachmittag gegen 16 Uhr auf der Salzburger Straße unterwegs, als im Bereich der Einmündung zur Vogtareuther Straße plötzlich ein Kind auf die Straße lief. Wie die Polizei mitteilt, kam der dreijährige Bub über den Gehsteig aus einem angrenzenden Grundstück. Obwohl der Rosenheimer sofort eine Vollbremsung machte, kam es zum Zusammenstoß.
Der Aufprall sei so heftig gewesen, dass der Dreijährige rund fünf Meter durch die Luft geschleudert wurde und mit schweren Verletzungen auf der Straße liegen blieb, sagt Hauptkommissar Robert Maurer. Sofort hätten die Augenzeugen mit Erste-Hilfe-Maßnahmen begonnen und den Rettungsdienst angerufen. Nach einer ersten Versorgung vor Ort sei der Bub in ein Krankenhaus gebracht worden. Das Gute: „Nach ersten medizinischen Erkenntnissen bestand nach dem Unfall keine Lebensgefahr“, betont Maurer. Das genaue Verletzungsbild sei allerdings nicht bekannt gewesen.
Daran habe sich auch drei Tage nach dem Unfall nichts geändert. „Gott sei Dank scheint es aber nicht so dramatisch zu sein, dem Kind geht es den Umständen entsprechend gut“, sagt Maurer gestern auf OVB-Anfrage. Er sagt aber auch, dass die Ermittlungen der Polizei zur Unfallursache nach wie vor laufen. „Bei einem solchen Unfall gibt es viele Faktoren, die beachtet werden müssen“, sagt der Polizist. Zunächst werde auch immer gegen den Fahrer des Autos ermittelt – wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Das sei zunächst allerdings nichts Ungewöhnliches. „Danach gilt es herauszuarbeiten, ob es eine Situation ist, für die der Fahrer nichts kann“, erklärt Maurer. Dazu zählen zum Beispiel auch die Umstände der Örtlichkeit und ob ein Autofahrer an dieser Stelle damit rechnen muss, dass ein Kind unvermittelt auf die Fahrbahn läuft. Daher gebe es auch in diesem Fall einige „offene Punkte“ bei den Ermittlungen. Julian Baumeister