Stephanskirchen/Leipzig – Die Gemeinde Stephanskirchen muss eine weitere Niederlage vor Gericht in Sachen Erkundungsbohrungen hinnehmen. Diesmal in höchster juristischer Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Justizbehörde hat Anfang Juli beide Klagen als unzulässig abgewiesen. Dies verkündete Stephanskirchens Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger) bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Klagen laufen
bereits seit Jahren
„Seit Jahren klagen wir nun gegen diese Bohrungen“, erklärte Mair. Dabei handelt es sich um Bohrungen im Auftrag der DB Netz AG im Gemeindegebiet, um Untersuchungen an Grundwassermessstellen durchzuführen. Zunächst sind die Gemeinden Stephanskirchen und Rohrdorf vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Pläne der Deutschen Bahn vorgegangen. Im November 2023 scheiterten diese jedoch, da die Gemeinden nicht ausreichend dargelegt hätten, warum ihre Rechte durch die Bohrungen verletzt werden. Zudem hatte das Landratsamt die Bohrungen gestattet.
Gegen diesen Bescheid legte die Verwaltung der Gemeinde Stephanskirchen erneut Klage ein. Im September 2024 verlegte das Verwaltungsgericht die Angelegenheit nach Leipzig. Das Verwaltungsgericht teilte damals mit, dass die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts wegen der besonderen Bedeutsamkeit des Vorhabens gegeben sei. Sprich: Klagen, die Planung und Streckenführung des Brenner-Nordzulaufs betreffen, liegen generell in der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Gut ein Jahr später ist nun klar: „Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt mit zwei Urteilen beide Klagen als unzulässig abgewiesen. Das Gericht sieht keine Anhaltspunkte für die Verletzung der Rechte der Gemeinde“, erklärte Mair den Gemeinderäten. Da die Gemeinde nun auch in dieser Instanz scheiterte, sind weitere Rechtsmittel ausgeschlossen.
Doch völlig widerstandslos hinnehmen wollen die Stephanskirchener diese Entscheidung nicht. Die Verwaltung wolle sich laut Mair nun die nächsten Schritte überlegen. „Als Eigentümer der Flächen beziehungsweise als Behörde können wir die Zufahrt für bestimmte Fahrzeuge verhindern.“ Damit meint der Bürgermeister die schweren Geräte, die für die Bohrungen verwendet werden und über 3,5 Tonnen wiegen. „An einigen Stellen, wie zum Beispiel in Innleiten, ist eine Zufahrt gar nicht möglich.“ Die Verwaltung will die Pläne so „zumindest weiter herauszögern.“
Zeitplan hat
sich verschoben
Der Brenner-Nordzulauf ist Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Nachdem die Bahn 2024 ihre Vorplanungen zur Trasse in den betroffenen Gemeinden vorgestellt hatte, konnten die Kommunen und Landkreise Nachbesserungen an der Trasse fordern beziehungsweise rechtlich gegen die Planungen vorgehen. Durch die vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 und den damit verbundenen Regierungswechsel hat sich das Datum für die parlamentarische Befassung bis auf Weiteres verschoben. Wann sich der Bundestag mit dem Brenner-Nordzulauf beschäftigen will, steht derzeit nicht konkret fest. Laut Angaben der Bahn ist dies für Ende 2025, Anfang 2026 angesetzt.