Neubeuern – Mit der Novelle der bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisherige Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Spielplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Eine Stellplatzpflicht besteht also nur noch, wenn dies eine gemeindliche Stellplatzsatzung anordnet.
Künftig kann nur in der Stellplatzsatzung eine Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen bei Errichtung einer baulichen Anlage verlangt werden. Erfolgen Änderungen, die Wohnzwecken dienen oder durch die beabsichtigte Änderung mit keinem zusätzlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zu rechnen ist, können keine weiteren Stellplätze gefordert werden.
Aus diesem Grund soll die im Jahr 1999 erlassene Garagen- und Stellplatzsatzung des Marktes Neubeuern neu erlassen werden. Ein entsprechender Satzungsentwurf, der sich an der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages orientiert, beinhaltet auch die Möglichkeit der Stellplatzablöse.
Die Mittel, die bisher zweckgebunden für Parkeinrichtungen eingesetzt wurden, können künftig auch für Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden. Möglich ist auch, dass die Stellplatzablöse für die Ausstattung von bestehenden Parkeinrichtungen mit Elektrostationen oder für den innerörtlichen Radwegbau sowie die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen verwendet werden kann.
In größeren Städten und Gemeinden wird aktuell diskutiert und festgesetzt, dass eine Stellplatzerfordernis bei kleineren Wohnungen (oft kleiner als 60 Quadratmeter) oder bei der Einführung eines Car-Sharing-Modells entfällt beziehungsweise die Anzahl reduziert werden kann. Der Satzungsentwurf in Neubeuern sieht hierzu bewusst keine Regelungen vor, da dies in Bebauungsplänen festgesetzt werden kann.
Mit dem einstimmigen Beschluss zur Satzung hat die Gemeinde Neubeuern die alten Regularien, soweit man sie rechtlich einfrieren durfte, aufrechterhalten. Der Marktgemeinderat ist der Auffassung, dass die Lebensrealität auf dem Land mit einem Mangel an ÖPNV eine andere ist als in der Stadt.eri