Nußdorf – Der Lärm an der Kreisstraße ist für viele Anwohner Alltag – für einen Nußdorfer Grundstücksbesitzer jedoch Grund genug, sich Schutz zu wünschen. Mit einer 1,70 Meter hohen Einfriedung wollte er seinem Garten am Römerweg mehr Ruhe verschaffen. Doch der Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung, die Zäune entlang öffentlicher Straßen auf eine Höhe von 1,10 Meter begrenzt, stieß im Gemeinderat auf Skepsis.
Zwar zeigten die Räte Verständnis für das Anliegen, doch die Debatte drehte sich rasch um die Frage, wie viel Abschirmung ein Dorf verträgt, das sich mit der Dorferneuerung bewusst für offene Vorgärten entschieden hat. Zu hohe Zäune, so die Mehrheit, könnten das Ortsbild verändern und künftige Bauherren ermutigen, ähnliche Anträge zu stellen. Auch der Verweis auf vergleichbare Fälle in anderen Gemeinden an Kreis- und Staatsstraßen überzeugte das Gremium nicht.
Am Ende fiel die Entscheidung klar aus: Mit großer Mehrheit lehnte der Gemeinderat den Antrag ab. Der Lärmschutzzaun darf in der beantragten Höhe nicht gebaut werden. Ob sich dennoch eine Lösung findet, die Ruhe schafft, ohne das Ortsbild zu verschließen, bleibt vorerst offen.stv