Eggstätt – Erst vor wenigen Wochen besuchten Georg Hundhammer und seine Frau eine Infoveranstaltung zum „Moorgebiet von Eggstätt-Hemhof bis Seeon“. Sie betreuen den Hof der hochbetagten Mutter, der in diesem FFH-Gebiet liegt. Zu dem Infoabend kamen Vertreter des Landratsamtes, des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), des Wasserwirtschaftsamtes sowie der Regierung von Oberbayern.
Managementplan
für FFH-Gebiet
Durch das Grundstück der Hundhammers fließt der Bachhamer Mühlbach. Unweit davon mündet dieser in der Ischler Achen. Wie aus der Broschüre, welche die Besucher der Infoveranstaltung Ende September erhalten haben, hervorgeht, hat es in der Ischler Achen einen bayern- und bundesweit bedeutsamen Bachmuschelbestand gegeben. Dieser ist „aufgrund verschiedener Beeinträchtigungen erheblich eingebrochen“ und befinde sich aktuell in einem schlechten Erhaltungszustand. „Dort wurde unter anderem erklärt, die Bachmuschel käme bei uns vor und wäre besonders schützenswert“, erklärt Hundhammer.
Als er den Verantwortlichen bei dem Infoabend die Beobachtungen auf seinem Grundstück geschildert habe, seien sie nicht auf seine Schilderung eingegangen. Deswegen habe er sich kurz darauf erneut an die zuständigen Behörden und die Vertreter der Regierung von Oberbayern, die bei der Infoveranstaltung waren, gewandt. „Von den Ämtern habe ich noch nichts gehört“, sagt er. Dafür sei ein Biberberater vor Ort gewesen und habe alles dokumentiert. Weiterhelfen habe dieser ihm aber auch nicht können.
Neben der Sorge um die vermeintlichen Bachmuscheln ist auf dem Grundstück der Hundhammers ein enormer Schaden entstanden. Denn etwa 20 hochgewachsene Bäume sind aufgrund des durchweichten Bodens bei einem Sturm im August entwurzelt und haben rund 100 Quadratmeter Boden wie ein Brett um 90 Grad in die Luft gehoben. Dadurch entstand ein Tümpel. „Laut Biberbeauftragtem kann der Biber so besser schwimmen“, sagt Hundhammer.
Doch der Schaden allein ist es nicht, was Familie Hundhammer ärgert. Die Hundhammers kritisieren die fehlende Rückmeldung der Behörden und Sachverständigen des FFH-Gebietes in Bezug auf ihren Muschelfund. Gefährdet der Biber wirklich – ungehindert – die streng geschützten Bachmuscheln?
Nachgefragt bei der bayerischen Koordinationsstelle für Muschelschutz (MuKo) der Technischen Universität München, stellt sich heraus: Bei den gefundenen Muscheln handelt es sich nicht um Bachmuscheln, sondern um Teichmuscheln. „Bachmuscheln sind meist kleiner, haben eine härtere Schale und mindestens einen ‚Zahn‘“, erklärt Dr. Andreas Dobler, wissenschaftlicher Projektkoordinator der MuKo. Diesen erkenne man laut des Experten nach dem Absterben der Muschel an der Schale. Er sorge für mehr Stabilität, denn die Bachmuschel ist in fließenden Gewässern heimisch. Teichmuscheln benötigen diesen nicht, da sie in stehenden Gewässern vorkommen. Die im Bachhamer Mühlbach gefundenen Schalen haben keinen Zahn und sind relativ groß.
Das bestätigt auch die Regierung von Oberbayern, bei der die höhere Naturschutzbehörde angesiedelt ist, die federführend für den Managementplan des FFH-Gebietes zuständig ist, auf Nachfrage des OVB und erklärt: „In der einschlägigen Datenbank des Bayerischen Landesamts für Umwelt finden sich auch keine Hinweise auf ein Vorkommen der Bachmuschel im Bachhamer Mühlbach.“
Da der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist, bildet das Entnehmen, Töten oder Fangen des Bibers eine Straftat. Das Zerstören einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte des Nagers ist deshalb nur in bestimmten Fällen mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes gestattet. „Daher sollten Grundstückseigentümer in diesen Fällen die Untere Naturschutzbehörde informieren, die dann die Situation beurteilen und bei Bedarf die nötigen Schritte einleiten wird“, so ein Sprecher der Regierung von Oberbayern.
Wer kommt
für den Schaden auf?
„Man liest überall von hohen Strafen. Wenn man sich dann aber an die Behörden wendet, gibt es kaum Rückmeldung“, sagt er. Die umgestürzten Bäume, die seit Monaten auf seiner Wiese liegen, kann er allein nicht wegräumen. „Dafür braucht man schweres Gerät.“ Deswegen lasse er alles unverändert. Auch wie die Schadensregulierung abläuft, sei bislang nicht ganz klar gewesen.
Wie der Regierungssprecher erklärt, sehe das bayerische Bibermanagement unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen an Betroffene vor, die bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden können. Laut Angaben des Landratsamtes Rosenheim sei den Hundhammers bereits Mitte September ein Ausgleich für die Schäden an den Gehölzen gewährt worden. Wie Georg Hundhammer bestätigt: 250 Euro. Da diese aber kaum reichen, um die hohen, entwurzelten Bäume wegzuschaffen, habe er eine weitere Entschädigung für die Aufarbeitung der Schäden beantragt. Diese laufe derzeit.