Stephanskirchen – Für die einen unvorstellbar, für die anderen wäre es ein Segen – ein Feuerwerksverbot an Silvester. Da Pyrotechnik jedes Jahr zum Jahreswechsel die Feuerwehr besonders herausfordert, hat die Gemeinde Stephanskirchen aus Brandschutzgründen bereits in der Vergangenheit ein Böllerverbot auf der Schloßbergkuppe erlassen. Feuerwerkskörper, Batterien und Raketen dürfen dort nicht abgeschossen werden, ein Sicherheitsdienst kontrolliert die Einhaltung.
Verbot auf
Schloßbergkuppe
Wie Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger) bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bekannt gab, soll das Feuerwerksverbot in diesem Bereich erweitert werden. Seit 2006 ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern auf dem sogenannten Burgstallgelände und dem Rosengarten per Allgemeinverfügung verboten.
„Letztes Jahr wurde dort besonders exzessiv geschossen“, erklärte er. Er sei selbst am 1. Januar an diesem „Hotspot“ unterwegs gewesen und habe zahlreiche abgebrannte Raketen, Böller und Batterien aufgefunden. Zudem sei es verstärkt zu Beschwerden über die Missachtung des Böllerverbots bei der Gemeindeverwaltung gekommen.
Auch der Willibaldshöhenweg, der die Schloßbergkuppe teilweise säumt und einen tollen Ausblick liefert, sei vermüllt gewesen. Gleichzeitig ist der Fußweg von hohen Bäumen umgeben und es besteht erhöhte Brandgefahr, weswegen das Abbrennverbot von Feuerwerk ab diesem Jahr auch dort gilt.
Die Gemeindeverwaltung hat bereits einen Sicherheitsdienst beauftragt, der die Einhaltung des Verbots zum Jahreswechsel kontrollieren soll. Der Bürgermeister hat die Allgemeinverfügung auf dem Verwaltungsweg erlassen, wonach es keinen Beschluss durch den Gemeinderat bedarf.
Weitere Schwerpunkte
in Haidholzen
Lukas Lechner (Parteifreie Bürger), der als Vertretung für Fraktionskollege Gerhard Scheuerer gekommen war, und Janna Miller (Grüne) wollten wissen, wo weitere Hotspots sind und ob möglicherweise weitere Verbote im Gemeindegebiet möglich wären. Florian Beck (Bayernpartei), neben seiner Tätigkeit als Gemeinderat auch Kommandant der Feuerwehr Stephanskirchen, erklärte, dass besonders in Haidholzen entlang der Hubertusstraße und rund um die Schlesierstraße „der Bauhof am meisten zum Aufräumen“ hat.
Mair fügte hinzu, dass die Verwaltung nur auf öffentlichen Gemeindeflächen Verbote aussprechen darf. „Auf seinem Privatgrund darf jeder an Silvester schießen“, so der Rathauschef.
Er wies darauf hin, dass es zudem im Landkreis Rosenheim einige Gemeinden gebe, die eine größere Feuerwerksverbotszone im Ortskern hätten, zum Beispiel in Neubeuern. Dort darf seit 1996 auf dem Marktplatz, im Bereich der Schule, am Schloss Neubeuern und in den Ortskernen von Altenbeuern und Altenmarkt aus brandschutztechnischen Gründen nicht geböllert werden.