Gremium gegen Errichtung weiterer Agri-PV-Anlage

von Redaktion

Pittenharter Gemeinderat lehnt Voranfrage ab: Wohl keine Privilegierung, auswärtiger Investor, Bodendenkmäler

Pittenhart – Mit einem Abstimmungsergebnis von 12:1 haben sich die Gemeinderäte gegen die Anfrage für die Errichtung einer weiteren Agri-PV-Anlage in der Nähe von Nöstlbach ausgesprochen. Der Antragsteller beabsichtigt den Erwerb der Fläche mit der Flurstück Nr. 3136.

Im Zuge erster Überlegungen wird die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück in Betracht gezogen. Im südlichen Bereich der Fläche befinden sich Bodendenkmäler. Die vorliegende Planung berücksichtigt diesen Umstand und stellt zwei Varianten dar, mit und ohne Einbeziehung beziehungsweise Bebauung der Bodendenkmäler. Ohne Berücksichtigung der Bodendenkmäler würde die Anlage bei einer Gesamtfläche des Grundstücks von etwa 9,5 Hektar eine PV-Nutzfläche von rund 1,5 Hektar umfassen. Vorgesehen sind 9.048 PV-Module mit je 630 W, eine Trafostation sowie ein Zaun mit einer Gesamtlänge von rund 1.400 Metern.

Zwischen den Modulreihen sind Ackerstreifen mit einer Breite von etwa elf Metern vorgesehen, um eine landwirtschaftliche Nutzung weiterhin zu ermöglichen. Bei einer Variante mit Überplanung der Bodendenkmäler ergeben sich im Wesentlichen identische technische Kennwerte.

Ziel des Antragstellers ist es, eine grundsätzliche Einschätzung der Gemeinde Pittenhart zu erhalten, ob eine derartige Nutzung der Fläche grundsätzlich vorstellbar sei.

Die Gemeindeverwaltung wies darauf hin, dass für das Vorhaben nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand keine Privilegierung in Betracht kommt. Insbesondere bestehe kein unmittelbarer Bezug zu einer bestehenden Hofstelle, sodass die Voraussetzungen eines privilegierten Vorhabens im Außenbereich voraussichtlich nicht erfüllt sind.

Im Gemeinderat entwickelte sich eine rege Diskussion. Hier sind unter anderem die Größe der geplanten Anlage, die fehlende Privilegierung, die Betreibung durch einen Investor und die Situierung nahe der Kreisstraße als negative Argumente angesprochen worden.

Grundsatzbeschluss des Rats

Gemeinderätin Monika Lex (FW) verwies auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats Pittenhart hinsichtlich der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen. Sebastian Unterhuber (FW) widerstrebt, dass der Antragsteller und spätere Betreiber kein Einheimischer ist und den Bedingungen der Gemeinde widerspricht. Ein weiteres Ratsmitglied gab zu bedenken, dass immer noch eine endgültige Regelung im Umgang mit PV-Anlagen ausstehend ist und warnte vor einer Genehmigung einer weiteren Anlage.

Der Bürgermeister spricht abschließend die Energiewende an, aber letztlich spreche sich jeder gegen Windradstandorte oder PV-Anlagen aus, was für die Gemeinden eine Herausforderung darstellt.emk

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