Unwillkommene Partygäste

von Redaktion

Brüder fallen immer wieder mit Prügeleien im Suff auf – Bewährung

Prutting – Was tun, wenn zwei Brüder immer wieder auf ihr Umfeld losgehen und dabei Menschen sogar bewusstlos schlagen? Darum ging es jetzt in einem Prozess gegen zwei junge Männer aus der Region in Rosenheim. Nun hofft das Amtsgericht, dass Bewährungsstrafen, Arrest, Therapieberatung, Anti-Aggressionstraining und ein Bewährungshelfer die Spirale der Gewalt beenden können.

Die zwei Brüder, inzwischen 21 und 18 Jahre alt, waren erst im August 2018 von Amtsrichterin Bärbel Höflinger wegen Körperverletzungstaten zu Freizeitarrest oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Im aktuellen Prozess war das Glück der jungen Männer, dass die nun am Jugendschöffengericht verhandelten Körperverletzungen vor den Taten aus dem vorrigen Verfahren geschehen waren. Sonst hätten sie kaum mit Nachsicht rechnen können.

Was war geschehen? Die Brüder, Gäste bei einer Geburtstagsfeier in Prutting, tranken reichlich Alkohol. Als ein anderer Partygast mit dem Smartphone filmte, regte sich der Ältere, ein Maurer, darüber auf. Vergeblich versuchte der „Filmer“ dem Maurer zu erklären, dass er diesen gar nicht gefilmt hatte. Der Maurer ging auf ihn los, es kam zu einer Rauferei mit Faustschlägen. Auch der Jüngere, ein Azubi, prügelte mit. So warf der Gastgeber die Brüder samt deren Cousin hinaus. Dazu bat er zwei Freunde, das Trio zu begleiten – damit sie nicht zurückkommen.

Auf dem Heimweg kam es erneut zum Streit. Der ältere Bruder drückte einen Begleiter zu Boden, schlug ihn bewusstlos und dann weiter auf ihn ein. Der Jüngere mischte auch hier kräftig mit. Der Cousin verpasste dem zweiten Begleiter einen Faustschlag.

Vor der Beweisaufnahme baten die Verteidiger, Gabriele und Hans Sachse sowie Rechtsanwalt Walter Holderle, den Vorsitzenden Richter Hans-Peter Kuchenbaur um ein Rechtsgespräch. Kernfrage: Kann man das Verfahren – geladen waren viele Zeugen – eventuell durch ein Geständnis und ein moderates Strafmaß verkürzen? Das erschien beim jüngeren Bruder als „Mitläufer“ und dem Cousin leicht möglich. Doch auch der Haupttäter hatte an ein Opfer bereits Schmerzensgeld bezahlt und war bereit, sich an weiteren Zahlungen zu beteiligen. Allerdings hatte er auch nach dem Urteil vom August 2018 betrunken nochmals eine Polizeistreife attackiert.

Unter der Voraussetzung dass die Angeklagten vollumfänglich geständig sind, schlug das Jugendschöffengericht folgende Strafen vor: eine Jugendstrafe von 18 Monaten für den Maurer auf Bewährung, zudem eine Woche Arrest samt Therapieberatung zum Thema Alkoholmissbrauch und dazu ein Bewährungshelfer; für den jüngeren Bruder, zur Tatzeit noch Jugendlicher, zweimal Freizeitarrest und ein Antiaggressionstraining; und für 40 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein Anti-Aggressionskurs.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe vom Landratsamt Rosenheim schilderte die Werdegänge der Burschen und unterstützte die vorgeschlagene Verständigung. Auch Angeklagte und Verteidiger stimmten ebenso wie der Staatsanwalt zu, so verkündete Richter Kuchenbaur das Urteil, das exakt dem Wortlaut der Verständigung entsprach. Der 21-Jährige war damit gut bedient.

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