Masernfall im südlichen Landkreis

von Redaktion

Landratsamt ruft zur Impfung auf

Rosenheim – Dem Staatlichen Gesundheitsamt Rosenheim wurde in dieser Woche eine Masernerkrankung eines Kindes aus dem südlichen Landkreis gemeldet. Die Erkrankung hat mittlerweile große Kreise gezogen. Das Gesundheitsamt Rosenheim ist nach eigenen Angaben gezwungen, Besuchsverbote, berufliche Tätigkeitsverbote und Kontaktverbote anzuordnen.

Da die Masernerkrankung bereits bis zu fünf Tage vor dem typischen Hautausschlag infektiös ist, erfolgt die Diagnose in der Regel zu spät, um wirksame Maßnahmen zum Schutz der Kontaktpersonen durchzuführen. So war es auch in diesem Fall. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit bei etwa 50 Personen, die infektionsrelevanten Kontakt mit dem Kind in der Familie, dem Freundeskreis und Arztpraxen hatten. Bei drei Personen besteht aufgrund ihrer Symptome ein dringender Krankheitsverdacht. Lediglich 13 Personen sind nach deren Angaben ausreichend gegen Masern geimpft. Alle anderen könnten möglicherweise erkranken.

Stadt und Landkreis Rosenheim liegen bei der Durchimpfungsrate von Masern bei den Schulanfängern in Bayern auf dem letzten Platz. Damit sich die Erkrankung daher nicht explosionsartig in der Region ausbreitet, werden derzeit bei Personen, bei denen der Verdacht auf Infektiosität besteht, durch das Landratsamt Rosenheim Besuchsverbote von Schulen und Kindergärten, berufliche Tätigkeitsverbote und Kontaktverbote zu empfänglichen Personen für jeweils 14 Tage angeordnet. Vor diesem Hintergrund appelliert der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl, dringend an die Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen: „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Impfungen sind der wirksamste Schutz.“re

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