Rosenheim – Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd haben in der Faschingszeit verstärkt Kontrollen im Straßenverkehr durchgeführt. „Erfreulicherweise waren die meisten Fahrzeuglenker vernünftig und saßen nicht ,benebelt‘ am Steuer“, teilte das Polizeipräsidium jetzt mit. Für einige Unbelehrbare endeten die Faschingsfeierlichkeiten jedoch mit der Abgabe des Führerscheins, empfindlichen Geldstrafen und teils langen Fahrverboten.
Wie im Vorfeld angekündigt, wurden in den vergangenen vier Wochen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums, das neun Landkreise sowie die Stadt Rosenheim umfasst, vermehrt Verkehrskontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden in 4644 Stunden 11030 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Das Hauptaugenmerk galt dabei dem Alkohol- oder Drogenkonsum.
Bei 3691 Fahrzeugführern wurden Atemalkohol- oder Drogenvortests durchgeführt. 172 dieser Vortests fielen positiv aus, das heißt, der Verdacht einer Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit beziehungsweise ein möglicher Konsum von Betäubungsmitteln erhärtete sich.
Für Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille zieht dies eine Strafanzeige und den Entzug des Führerscheins nach sich. Alkoholisierte Autofahrer mit geringerem Promillegehalt zwischen 0,5 und 1,09 Promille kommen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon.
Der erschreckende Spitzenwert lag heuer bei 2,74 Promille. Der betroffene Fahrer war im Stadtgebiet von Weilheim in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
In 39 Fällen stellten die Beamten zudem fest, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen. 43 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen mit einer schriftlichen Verwarnung davon.
Bei 31 Verkehrsunfällen wurde festgestellt, dass die Verursacher alkoholisiert waren. Diese erwartet nun eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge Alkohol, was eine Geldstrafe und einen Verlust des Führerscheins nach sich ziehen wird.