Neuer Eintrag nicht notwendig
Rosenheimer Finanzamt informiert zum höheren Entlastungsbetrag aufgrund Corona
Rosenheim – Ein erneuter Eintrag des infolge der Corona-Pandemie höheren Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist nach Angaben des Finanzamts ab Samstag, 1. Januar, nicht erforderlich. Das teilte die Rosenheimer Behörde jetzt mit. Der besonderen Belastung von Alleinerziehenden infolge der Pandemi