Ab Mitte März wird‘s ernst

Wer bereits seine notwendigen Impfungen gegen das Coronavirus bekommen hat, kann dem 16. März ganz entspannt entgegensehen. Foto dpa
Anwalt beleuchtet einrichtungsbezogene Impfpflicht
Rosenheim – Mit der aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes gilt: Ab dem 16. März dürfen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen kein Personal mehr beschäftigen, das nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen ist. Der Bad Aiblinger Rechtsanwalt Friedrich Schweikert