Ab Mitte März wird‘s ernst

Wer bereits seine notwendigen Impfungen gegen das Coronavirus bekommen hat, kann dem 16. März ganz entspannt entgegensehen. Foto dpa

Wer bereits seine notwendigen Impfungen gegen das Coronavirus bekommen hat, kann dem 16. März ganz entspannt entgegensehen. Foto dpa

Anwalt beleuchtet einrichtungsbezogene Impfpflicht

Von Jens Kirschner

Rosenheim – Mit der aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes gilt: Ab dem 16. März dürfen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen kein Personal mehr beschäftigen, das nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen ist. Der Bad Aiblinger Rechtsanwalt Friedrich Schweikert

Freitag, 31. März 2023
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