Ausländerbehörde

Sonderschalter für Ukraine-Flüchtlinge

von Redaktion

Rosenheim – Um Flüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert mit einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitsgenehmigung auszustatten, bietet die Ausländerbehörde des Landratsamtes Rosenheim ab Montag, 28. März, einen schnellen Service an Sonderschaltern ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die Erfassung ist künftig jeweils von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 13 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12 Uhr möglich. Die Behörde bittet zunächst ukrainische Bürger zu kommen, die nach ihrer Flucht privat im Landkreis Rosenheim untergekommen sind. Zur Erfassung sollten sie neben ihrem biometrischen Pass und einem biometrischen Lichtbild auch die Meldebestätigung ihrer jetzigen Wohnsitzgemeinde mitbringen. Die entsprechende Bescheinigung erhalten sie im Rathaus der Kommune. Zudem wird gebeten, vorab das Dokument für die Selbstmeldung auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-rosenheim.de auszufüllen. Hier werden erste wichtige Daten erfasst.

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