Traunstein – Ein aufwendiges Verfahren gegen ursprünglich sechs Männer im Alter zwischen 21 und 48 Jahren aus Traunreut, Albaching, Rosenheim, Edling, Wasserburg und Trostberg brachte die Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will gestern zu Ende mit Urteilen gegen die letzten beiden Männer, einen 29-jährigen Trostberger und einen 21-Jährigen aus Traunreut. Gegen den 37-jährigen Haupttäter, ebenfalls aus Traunreut, hatte die Kammer bereits am 20. April 2022 zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung verhängt, die rechtskräftig wurde.
In anderen
Deliktsbereichen
Ein Beamter der Kripo Rosenheim schilderte gestern als vorletzter Zeuge in dem monatelangen Prozess, zunächst sei nur gegen den 37-Jährigen ermittelt worden im Zusammenhang mit Drogendelikten und Diebstählen. Das Verfahren habe sich dann „weit auseinander gesponnen – auch in andere Deliktsbereiche und gegen weitere Beteiligte“. Über Telefonüberwachungen sei man auf Kontakte zwischen dem 37-Jährigen und dem 29-Jährigen gestoßen. Durch Überwachungsmaßnahmen sei man auch auf den 21-Jährigen gekommen. Dabei sei eine für 7. Juli 2021 geplante Drogenbeschaffungsfahrt bekannt geworden. Die Tour sei observiert von der Polizei abgelaufen. Bei einer Kontrolle auf der Rückfahrt seien zwei Pakete mit jeweils mehr als 500 Gramm Cannabis sichergestellt worden. An der Autobahn A 94 bei Schwindegg wartete damals auf Weisung des Rauschgifteinsatzkommandos in München bereits eine Streife der Polizeiinspektion Mühldorf. Staatsanwältin Barbara Miller beantragte für den 29-Jährigen gestern eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit und einer Geldauflage von 1000 Euro. Neben einer einjährigen Jugendstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, forderte die Anklägerin eine Geldauflage gleicher Höhe für den 21-Jährigen. Die Verteidiger, Sewarion Kirkitadse aus München und Johanna Mathäser aus Rosenheim, hielten Bewährungsstrafen nach dem Erwachsenen- beziehungsweise Jugendstrafrecht von jeweils maximal einem Jahr und mit geringeren Geldauflagen für ausreichend.
Im Urteil stellte Vorsitzende Richterin Heike Will fest, die Kammer sei hinsichtlich der Drogenfahrt von einem minderschweren Fall ausgegangen. Es habe keine Gefahr bestanden, dass das Rauschgift in den Verkehr gelangen könnte. Beide Angeklagten hätten keine Einträge im Vorstrafenregister und Geständnisse abgelegt. Gegen den 29-Jährigen aus Trostberg sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten aus, gegen den 21-Jährigen aus Traunreut eine Jugendstrafe von zwölf Monaten, beides ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Beide Angeklagten müssen jeweils 1000 Euro an die Suchtberatungsstelle des Diakonischen Werks Rosenheim zahlen.
Vier Screenings
im Jahr erforderlich
Der 21-Jährige darf darüber hinaus keine Drogen konsumieren und muss die Abstinenz durch vier Screenings pro Jahr nachweisen. Außerdem erhielt der junge Mann einen Bewährungs- und einen Betreuungshelfer zur Seite. Das Verfahren gegen einen weiteren Täter hatte die Kammer kürzlich wegen geringer Schuld eingestellt (wir berichteten). Zwei weitere der anfangs sechs Männer erhielten 50 Tagessätze Geldstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung. Die Anklage ging von unterschiedlichen Tatbeteiligungen aus beim Handel mit Marihuana und Kokain sowie bei den Diebstählen in einer Firma in Wasserburg.mONIKA kRETZMER-dIEPOLD