Bürgermeister dürfen gerne älter sein

Die Altergrenze für Bürgermeister fällt. Die Rathaus-Chefs Bernd Fessler aus Großkarolinenfeld (oben) und Rudolf Leitmannstetter aus Vogtareuth (unten) sehen darin eine positive Entwicklung. Foto dpa/Kratschmayer/Hampel

Die Altergrenze für Bürgermeister fällt. Die Rathaus-Chefs Bernd Fessler aus Großkarolinenfeld (oben) und Rudolf Leitmannstetter aus Vogtareuth (unten) sehen darin eine positive Entwicklung. Foto dpa/Kratschmayer/Hampel

66 Jahre. Älter darf ein Bürgermeister oder Landrat beim Amtsantritt nicht sein. Zumindest bisher. Die Staatsregierung hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die einen Wegfall dieser Altersgrenze vorsieht. Was das für die Bürgermeister im Landkreis Rosenheim bedeutet.

von Martin Lünhörster

Rosenheim – Ist man mit 67 Jahren zu alt, um Bürgermeister zu sein? Bisher durften sowohl Bürgermeister als auch Landräte höchstens 66 Jahre am Tage ihres Amtsantritts alt sein. Das soll künftig nicht mehr so sein. „Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß”, sagte Bayerns Innenminister Joac

Montag, 20. März 2023
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