Briefwahlunterlagen im Landkreis verschwunden

von Redaktion

Mehrere Bürger konnten keine Stimme abgeben – Verbleib der Briefe ist unklar

Bernau/Rosenheim – Die Landtagswahlen in Bayern sind vorbei. Die Bürgerinnen und Bürger haben ihre Kreuze gesetzt. Aber nicht alle. Die einen wollten nicht, und andere wollten – aber sie konnten nicht. Sie hatten sich für die Briefwahl entschieden, ihre Anträge auch abgeschickt, doch bis zum Stichtag am 8. Oktober hatten sie die Unterlagen nicht erreicht.

So erging es etwa Philipp Bernhofer aus Bernau. Obwohl er die Unterlagen mehr als eine Woche vor der Wahl beantragt hatte, kamen sie nicht bei ihm an. Somit konnte er keine Briefwahl einreichen. Und am Sonntag im Wahllokal durfte er keine Stimme abgeben, weil er wegen der beantragten Briefwahl keinen Wahlschein hatte.

Bernaus Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber schätzt, dass in der Gemeinde 15 bis 20 Bürger keine Unterlagen erhalten haben. Es handle sich dabei um Briefwahlunterlagen, die an einem bestimmten Tag weggeschickt wurden. „Das Rathaus haben die Unterlagen verlassen, das können wir auch nachweisen“, versichert Biebl-Daiber. „Sie müssen dann irgendwo bei der Post hängen geblieben sein. Anders kann ich mir das nicht erklären.“

Die Post sieht das jedoch anders. „Generelle Probleme bei uns gibt und gab es nicht“, sagt Dieter Nawrath, Pressesprecher der Deutschen Post für Südbayern. Zwar könne es bei der Zustellung vereinzelt zu kurzen Laufzeitverzögerungen gekommen sein, die Zustellung aller vorliegenden Wahlunterlagen sei aber rechtzeitig erfolgt.

Probleme nur in
einem Stimmkreis

Bürgermeisterin Biebl-Daiber habe sich auch beim zuständigen Stimmkreisleiter informiert. Dieser teilte ihr mit, dass in der Wahlbekanntmachung vermerkt gewesen sei, dass, wenn die Unterlagen nicht ankommen, sie bis Samstag, 7. Oktober, um 12 Uhr noch beantragt werden konnten. Dazu sei die Gemeindeverwaltung auch extra geöffnet gewesen. „Ich verstehe, dass man sich nicht den ganzen Text auf der Bekanntmachung durchliest, das ist eine Menge. Aber das wäre die einzige Möglichkeit gewesen.“ Auch wenn der Gemeinde Bernau die Hände gebunden sind, „werde ich die umliegenden Gemeinden kontaktieren und mich dann mit der Post in Verbindung setzen, wo es da genau die Probleme gab“, sagt Biebl-Daiber.

Aber nicht nur Bernau war betroffen. Ebenfalls nicht wählen konnte eine Leserin aus Rosenheim (Name liegt der Redaktion vor). „Das geht doch nicht“, klagt sie gegenüber dem OVB. Sie hatte ihre Unterlagen für die Briefwahl am 2. Oktober beantragt. Bis zum Samstagabend vor der Wahl war sie verreist. Als sie zu Hause ankam, lagen keine Unterlagen vor. Somit konnte sie keine Stimmen abgeben – weder per Briefwahl, noch im Wahllokal. Und noch weitere Bürger haben sich mit ähnlichen Erlebnissen bei den Oberbayerischen Heimatzeitungen gemeldet.

Warum der Versand in einzelnen Fällen länger dauert, könne von der Stadt aber nicht beantwortet werden, sagt dazu Christian Schwalm, Pressesprecher der Stadt. Diese Probleme scheinen jedoch nur im Stimmkreis „Rosenheim-Ost“ des Landkreises aufgetreten zu sein. „Im Stimmkreis Rosenheim-West gab es keine Probleme bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen“, heißt es von Tanja Pfeffer, Pressesprecherin am Landratsamt Rosenheim.

Bürger können
nicht klagen

Können die Bürger Klage einreichen? „Nein“, sagt Karl Andreas Brock, Rosenheimer Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht. Parteien könnten das Ergebnis anfechten, sollte bayernweit ein großer Prozentsatz betroffen sein. Das sei aber laut bayerischem Innenministerium nicht der Fall. „Dass in Bayern vermehrt Fälle aufgetreten wären, in denen Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig angekommen sind, ist uns nicht bekannt“, sagt Jasmin Sikler, stellvertretende Pressesprecherin.

Sie bestätigt auch die Aussagen von Bernaus Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber, dass Betroffene die Möglichkeit gehabt hätten, bis 12 Uhr am Tag vor der Wahl einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu müssen sie glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugestellt wurde. So ist es in der Landeswahlordnung festgelegt. Zudem bestätigt sie, dass dieser Hinweis ebenso auf der Wahlbenachrichtigung steht.

Am Wahltag selbst kann ein Stimmberechtigter, für den Briefwahlunterlagen ausgestellt sind, in einem Wahllokal seines Stimmkreises nur mit gültigem Wahlschein wählen. Dieser hätte am Vortag bis 12 Uhr in der Gemeinde abgeholt werden sollen. Denn „nach Ablauf der Wahlzeit kann nicht mehr gewählt werden“, betont Sikler.

Es gibt also keinen Trost oder eine zweite Chance für die Betroffenen. „Für die nächste Wahl sollten sich die Verantwortlichen aber bemühen, dass sie eine Lösung finden, wie man als Betroffener am Sonntag auch noch wählen kann“, betont Philipp Bernhofer aus Bernau.

„Das sollte doch in der heutigen Zeit mit Internet doch sicherlich möglich sein.“ Manuel Hinmüller

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