Der lange Weg zur letzten Ruhe nach dem Unfall von Ampfing

von Redaktion

Sieben Menschen sterben am 13. Oktober auf der A94 bei der Fluchtfahrt eines Schleusers – Schwierige Bestattungen

Ampfing/Rosenheim – Sieben Tote, darunter ein sechsjähriges Kind, und 16 Verletzte, darunter der Fahrer: Das war die schreckliche Bilanz des Unfalls, den ein Schleuser in den frühen Morgenstunden des Freitags, 13. Oktober, bei einer Fluchtfahrt auf der A94 nahe Ampfing verursachte.

Der 24-jährige Fahrer hatte bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen vollkommen überbesetzten Transporter verloren. Das Fahrzeug überschlug sich mehrmals. Ein Horror-Crash, der internationale Zusammenarbeit notwendig machte. Denn die 22 Menschen, die der Schleuser illegal nach Bayern brachte, kamen aus der Türkei und aus Syrien. Keine leichte Aufgabe, Bestattungen zu organisieren.

Zunächst ist es an der Staatsanwaltschaft, eine Obduktion anzuordnen. Denn die Behörden ermitteln wegen eines Mordvorwurfs. Schließlich hatte sich der 24-jährige Fahrer des Transporters mutmaßlich nicht nur selbst des Zugriffs der Polizei entziehen wollen. Er wollte laut Staatsanwalt auch die Beweise für seine Machenschaften den Ermittlern verbergen: die 22 Menschen, die er illegal über die Grenze gebracht hatte.

Nach der Freigabe der Leichname durch die Staatsanwaltschaft war das Ampfinger Standesamt am Zuge, das sich mit den Konsulaten der Türkei und Syriens kurzschloss. Und mit Bestattern sprach. Sechs der sieben Verstorbenen ruhen nun in heimatlicher Erde, in der Türkei und in Syrien. Man sei eingeschaltet worden und habe die Angehörigen ausfindig gemacht.

Für einen verstorbenen Syrer dauerte die Reise allerdings länger. Angehörige waren wohl nicht ausfindig zu machen, der Bestatter hatte zunächst keinen aufnahmebereiten muslimischen Friedhof ausfindig gemacht. Man wisse weiter nichts über die letzte Ruhestätte des Verstorbenen, hieß es seitens der Ampfinger Gemeindeverwaltung. Über die genaue Herkunft der Verstorbenen könne man aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben machen.

Muslimische Bestattungen unterscheiden sich von christlichen Beisetzungen. „Der Verstorbene soll innerhalb eines Tages beigesetzt werden“, sagt Suvat Korkmaz, stellvertretender Vorsitzender von DITIB – Türkisch-islamische Gemeinde – in Rosenheim. Die Bestatter kümmerten sich um die Formalitäten, sie organisierten – falls von den Angehörigen gewünscht – auch den Flug in die Türkei.

Der Leichnam müsse rituell gewaschen werden, eine Pflicht, die in eiligen Fällen auch erst im Heimatland erfüllt werden kann. Dort werde der Leichnam nach dem Totengebet ohne Sarg beigesetzt, mit dem Gesicht nach Südosten – in Richtung Mekka. Michael Weiser

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