Genspuren an der falschen Million

von Redaktion

Nach Revision drei Jahre Haft wegen Beihilfe zum Betrug – 64-Jähriger verliert 200000 Euro

Traunstein/Rosenheim – Ein 64-jähriger Geschäftsmann aus dem Landkreis Rosenheim wollte die Fußballjugend des TSV 1860 Rosenheim und der Spielvereinigung Unterhaching finanziell unterstützen. Dabei wurde er in Mailand Opfer eines Trickbetrugs und büßte 200 000 Euro privates Geld ein. Nach erfolgreicher Revision der Verteidigung gegen das Ersturteil mit dreieinhalb Jahren Haft kam der 35-jährige Serbe vor der Neunten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller am Montag mit einem halben Jahr weniger Freiheitsstrafe davon.

Auf der Suche nach
Sponsorengeldern

Der 64-Jährige war im Herbst 2022 auf der Suche nach Sponsorengeldern für die Sportjugend. Über Bekannte, die von guten Erfahrungen mit bestimmten „Investoren in Italien“ erzählt hatten, schloss er mit einem „indischen Investor“ einen Kreditvertrag über zehn Millionen Euro. Einzige Bedingung im Vertrag war, eine Kreditausfallversicherung über 200000 Euro zu tragen. Bei Übergabe des Geldes in bar in Mailand sollte er die erste Million des Zehnmillionen-Euro-Kredits sofort mitnehmen können. Das wurde dem Bayern schriftlich zugesagt. Er besorgte sich die 200000 Euro von seiner Bank und fuhr im Oktober 2022 damit in die Lombardei. In Mailand warteten zwei Männer schon auf ihn. Ihm völlig unbekannten Leuten wollte der 64-Jährige sein Geld dann aber nicht einfach auf einem Parkplatz im Freien aushändigen. Man einigte sich auf ein Lokal in der Nähe. Unter den kritischen Augen des Geschädigten wurden sowohl die 200 000 Euro als auch die mitzunehmende Million in einem Prüfgerät auf Echtheit gecheckt. Die „Million“ erhielt er in einer edlen Schuhschachtel. Irgendwann musste der Betrag jedoch ausgetauscht worden sein. Zu Hause jedenfalls fand der 63-Jährige nur noch wertloses Papier in der Pappbox.

Im Ersturteil vor zehn Monaten betonte das Gericht, eine Tätergruppe in Italien befasse sich damit, „Menschen, die mit Geld ausgestattet sind und gleichzeitig einen großen Finanzierungsbedarf haben, nach Mailand zu locken“. Ziel der Gruppierung sei, „jemanden zu finden, der bereit ist, mit Bargeld im Köfferchen nach Italien zu fahren und es dort irgendjemandem zu geben“. Beim Austausch des Geldes sei der Angeklagte mit im Raum gewesen.

Die Kammer habe nicht nachweisen können, dass der 35-Jährige von Anfang an in das kriminelle Geschehen eingebunden gewesen sei. Andererseits sei er bewusst beteiligt und keinesfalls ahnungslos gewesen. Der Angeklagte spreche gut Deutsch und sei deshalb für die Übergabeaktion bestimmt worden. Zur Überführung des 35-Jährigen hatten übrigens seine Genspuren an einigen der falschen Noten und an der Schuhschachtel beigetragen. Im Ersturteil hieß es dazu, der Angeklagte müsse Geld und Box angefasst haben. Nicht nachzuweisen sei jedoch, dass er mitgewirkt habe, den 64-Jährigen nach Mailand zu locken. Der Angeklagte hatte in dem ersten Verfahren behauptet, nur ein einziges Mal bei der kriminellen Masche mitgemacht zu haben – weil er Spielschulden gehabt habe. Dies war letztlich nicht zu widerlegen. Der Schuldspruch aus dem Ersturteil – „Beihilfe zum Betrug“ – hatte der Überprüfung durch den Bundesgerichtshof standgehalten.

Freiheitsstrafe
gesenkt

Deshalb musste die Neunte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller nur mehr über eine angemessene neue Strafe befinden. Das Revisionsgericht gelangte zu einem „minderschweren Fall“ und senkte die Freiheitsstrafe auf drei Jahre.

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