Rosenheim – „Niemand will den Biber ausrotten“, so Sepp Lausch, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler (FW), der kürzlich zum Infoabend „Biber-Thematik“ in den Happinger Hof in Rosenheim eingeladen hatte. Vor rund 100 Besuchern trat er aber dafür ein, die Zahl der Biber zu begrenzen. Da der Biber kaum natürliche Feinde habe, sei es zu einer Überpopulation gekommen, die die Biodiversität gefährde und erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursache, sagte er.
Eine Reduzierung der Bestände auf ein verträgliches Maß hält Lausch für die beste Lösung. Dabei gebe es im Landkreis Rosenheim noch Nachholbedarf. Hier seien im vergangenen Jahr nur 46 Biber entnommen worden, im rund halb so großen Landkreis Erding seien es 115 gewesen. Ausgleichszahlungen für geschädigte Land- und Forstwirte seien keine Lösung des Problems.
Über die Situation im Landkreis Garmisch-Partenkirchen berichtete Landrat Toni Speer. Dort sei der Biber eines von drei großen Problemen der Land- und Forstwirtschaft – neben dem Wolf und dem drohenden Verbot der Kombihaltung von Rindern. Es seien bereits 4000 Bäume durch den Nager beschädigt worden, der Kampf gegen die Tiere zeige aber inzwischen Wirkung.
Andreas Feuerer, der Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbands Ischler Ache, kritisierte, dass die Entschädigungen zu gering ausfallen – vor allem wenn man den Verlust von Ökopunkten berücksichtige, die die Eigentümer von Flächen bekommen könnten, wenn diese nicht durch Biber umgestaltet würden.
Praktische Tipps gab es von Nicole Azinger-Bitsch. Laut der Jägerin und Biberbeauftragten des Landkreises Freising hat der Biber zwar zwei natürliche Feinde – den Wolf und das Auto –, diese würden den Bestand von derzeit rund 35000 Bibern in Bayern aber nicht reduzieren. Die von Schäden Betroffenen müssten selbst etwas unternehmen. Bäume könnten durch Drahthosen geschützt werden, Elektrozäune würden den Biber dauerhaft abhalten. Einen vom Biber gefällten Baum sollte man liegen lassen, damit das Tier die Rinde abnagen kann. Entferne man den Baum, würde der Biber den nächsten Baum fällen. Erlaubt seien auch über Bäche gespannte Kanisterketten mit Murmeln. Das Geräusch der Murmeln vertreibe die Biber. Zudem sei Fallenstellen – unter Einhaltung von Regeln – erlaubt. Biberburgen und -dämme dürften aber ohne Erlaubnis nicht zerstört werden.
Azinger-Bitsch hält es für absolut notwendig, dass alle Geschädigten einen Antrag auf Entschädigung stellen, damit die wirkliche Schadenhäufigkeit und -höhe der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt bekannt wird. Die Anträge müssten jeweils bis zum Jahresende gestellt werden, danach entfalle der Anspruch auf Entschädigung.
In der anschließenden Diskussion gab es konkrete Vorschläge zur Lösung des Problems. Lausch regte an, dass geschädigte Eigentümer von Grundstückenselbst Biberberater werden sollten. Damit könnte eine realistische Einschätzung der Lage gefördert werden. Ein Besucher forderte, für Biber eine Abschussquote festzulegen, ähnlich wie für Rehe. Laut FW-Kreisvorsitzendem Sepp Hofer können sich Geschädigte auch an das Büro der Freien Wähler wenden. Dort würden die Beschreibungen der Probleme gesammelt und an die zuständigen Behörden weitergegeben. als