Laufen – Bis zum 19. Dezember 2025 hatte das Landgericht Traunstein Termine im Großen Saal des Amtsgerichts in Laufen reserviert, insgesamt 25 Verhandlungstage waren angesetzt worden. Doch schon nach der Hälfte war Schluss: Am gestrigen Dienstag, am 13. Verhandlungstag, verließ Sebastian T. aus Aschau den Saal als freier Mann. Um 11.47 Uhr verkündete Richterin Heike Will das Urteil. Und sie entschuldigte sich beim Angeklagten. Ihm sei Unrecht widerfahren.
Staatsanwaltschaft
plädiert für Freispruch
Kurz zuvor hatten Staatsanwalt und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Schlussanträge gehalten. Staatsanwalt Christian Merkel hatte auf Freispruch plädiert, weil der Tatnachweis nicht zu führen sei. Regina Rick und Dr. Yves Georg hatten auf erwiesene Unschuld ihres Mandanten plädiert, mehr noch: dass es überhaupt kein Verbrechen gegeben habe. Hanna Wörndl fiel nach ihrer Darstellung am 3. Oktober 2022 einem Unfall zum Opfer.
Richterin Will begründete den Freispruch ausführlich. Und bemühte sich um einen versöhnlichen Abschluss. An die Adresse von Hannas abwesenden Eltern gewandt, sagte sie: „Der Tod eines so jungen Menschen ist immer eine furchtbare Tragödie.“ Die Umstände des Todes von Hanna Wörndl „sind uns nicht gleichgültig“ geworden, fügte sie hinzu. Obwohl rein juristisch gesehen das der Fall ist: Wie Hanna Wörndl gestorben ist, spielte in der Beurteilung des Falls keine Rolle mehr. Wichtig war allein, dass der Tatnachweis gegen Sebastian T. nicht gelang.
Sie könne gut nachvollziehen, wenn der Ausgang dieses Prozesses von der Familie als unbefriedigend wahrgenommen werde. Sei es, weil sie Sebastian T. noch immer als verantwortlich ansähen, sei es, weil sie sich eine Klärung erhofft hatten, wie die letzten Minuten im Leben ihrer Tochter ausgesehen haben. „Diese Fragen werden wir nicht mehr zu klären haben“, sagte Heike Will. Sie erläuterte daraufhin ihre Auffassung von der Hauptverhandlung in Laufen, die nach der Revisionsentscheidung vom 16. April 2025 notwendig geworden war. Schnell habe sich herauskristallisiert, dass zwei Fragen im Mittelpunkt stehen. Erstens: Unfall oder Fremdverschulden? Und zweitens: Trägt der Angeklagte eine Verantwortung für den Tod von Hanna Wörndl?
Es habe sich abgezeichnet, dass die Beweisaufnahme für Frage eins viel aufwendiger sei als für Frage zwei. Dieser Erkenntnis folgend habe sie den Gang der Hauptverhandlung gestaltet und die Reihenfolge der Beweisaufnahme getaktet. Man habe festgestellt, dass Sebastian T. keine Verantwortung treffe. „Danach war die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden gab, letztlich nicht mehr relevant.“
Das dürfte auch der Inhalt des Rechtsgesprächs vor zwei Wochen gewesen sein. Richterin Will wollte das Verfahren abkürzen, strich nach dem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen gleich mal die nächsten drei Verhandlungstage. Eine Denkpause für Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die beide pro Freispruch plädierten. Und zwar wieder hinter verschlossenen Türen. Weil ein Abschnitt der Hauptverhandlung – es ging darin um den Pornokonsum des Angeklagten – nicht öffentlich geführt worden war, blieb auch zu den Schlussanträgen die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Umso ausführlicher unterrichtete Heike Will nach der Verkündung des Urteils die Öffentlichkeit darüber, wie sie die Indizien im „Eiskeller-Fall“ wertete. Vor allem den Aussagen zweier Zeugen widmete Heike Will Zeit: Sebastian T.s Schulfreundin Verena R., deren Aussage über angebliches Täterwissen den Angeklagten überhaupt erst dringend tatverdächtig machte. Und Adrian M., den Zeugen aus der U-Haft, dessen Aussage in der ersten Auflage des „Hanna-Prozesses“ letztlich zur Verurteilung T.s zu neun Jahren führte. Will führte nochmals auf, was die Aussagen so unglaubhaft machte, von der Widersprüchlichkeit Verena R.s bis hin zur „Lügen- und Manipulationskompetenz“ des JVA-Zeugen. Abgesehen davon, dass M. borderline-gestört sei, schon mal Mithäftlinge hingehängt habe und keinerlei exklusiven Details mitgeteilt habe, die er nicht aus Medien habe erfahren können, sei davon auszugehen, dass M. sich durch seine Mitteilung Vorteile für seine eigene Verhandlung erhofft habe. Am Ende fasste Will zusammen: Es gebe „keinen einzigen überzeugenden Indizienbeweis“.
Sebastian T. ist also frei, seine Verteidiger Yves Georg und Regina Rick feierten den Freispruch gleich einem Urteil aus erwiesener Unschuld. Weil Heike Will die Verhandlung mit brüchiger Stimme und bemerkenswerten Worten schloss. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Laufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist“, sagte sie. Darüber zu befinden, sei nicht Sache ihrer Kammer, das „wird von anderer Stelle zu erfolgen haben“. Was dann folgte, wird nachhallen. „Das Rechtssystem hat Ihnen Unrecht zugefügt“, sagte Richterin Will zu Sebastian T. „Und als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich entschuldigen.“
Was Heike Will in den Augen Ricks ehrt, aber nicht das letzte Wort sein dürfte. Man werde Schritte einleiten, sagten beide Anwälte, auch was die Ermittlungsarbeit der Polizei betreffe.