Rosenheim – Für Kinder aus dem Stadtgebiet können für das kommende Schul- und Kindertagesstättenjahr 2017/ 2018 wieder Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt werden. Dies ist bis September 2017 möglich.
„Über 1400 Kinder und Jugendliche aus der Stadt Rosenheim haben 2016 diese finanzielle Unterstützung erhalten, das Gesamtausgabevolumen lag bei rund 430000 Euro“, so Verena Wieland, Leiterin des Fachbereichs Bildung und Teilhabe beim Sozialamt. Leiter Christian Meixner freut sich über die rege Nachfrage: „Unser erklärtes Ziel ist es aber nach wie vor, alle anspruchsberechtigten Kinder zu erreichen.“
Geld für Klassenfahrt und Nachhilfe
Grundsätzlich sind alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres anspruchsberechtigt, deren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. In den Genuss der Leistungen kommen vor allem Kinder und Jugendliche, die eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule ohne Ausbildungsvergütung besuchen. Unabhängig vom Bezug einer Sozialleistung erhalten Personen Bildungs- und Teilhabeleistungen, wenn deren Einkommen knapp über dem sozialhilferechtlichen Bedarfssatz liegt.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen einen vielfältigen Leistungskatalog. Beantragt werden können unter anderem Zuschüsse zum Mittagessen in der Kinderkrippe, im Kindergarten und Kinderhort, in der Mittagsbetreuung oder in der Ganztagsklasse. Zudem ist die Übernahme der Kosten für Schulmaterial in pauschaler Höhe möglich. Für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben steht ein Betrag von monatlich bis zu zehn Euro zur Verfügung, der für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in Musik und sonstigen künstlerischen Fächern oder für Theater- oder Pfadfinderfreizeiten verwendet werden kann. Diese Leistungen können bereits ab dem ersten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Auch für ein- oder mehrtägige Fahrten der Kindertageseinrichtung oder Schule sowie für die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht lohnt sich die Antragstellung.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter im Sozialamt unter Telefon 08031/365-1493 zur Verfügung. Informationen sowie das Antragsformular: www.rosenheim.de/stadtbuerger/jugend-familie-soziales/soziale-leistungen/bildung-und-teilhabe.de