Aus dem Gerichtssaal
Seltsame Begründung: „Ich klaue halt“
Das Jugendschöffengericht verurteilte einen 19-jährigen Rosenheimer wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung zur Jugendstrafe von einem Jahr. In den nächsten sechs Monaten soll der gebürtige Tscheche im Rahmen einer Vorbewährung beweisen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Rosenheim – „Es ist meine Sache, was ich tue“ – mit dieser Aussage brachte der Angeklagte, der bereits viermal wegen Sachbeschädigung- und Eigentumsdelikten vorgeahndet ist und rund 30-mMal im Rahmen polizeilicher Ermittlungen erwähnt wurde, sein fehlendes Unrechtsbewusstsein auf den Punkt. „Ich bin