Aus dem Gerichtssaal

Letzte Chance weggeworfen

von Redaktion

Somalier erneut vor Gericht – Nachsicht des Gerichtes überreizt

Rosenheim – Im Oktober 2017 stand der nunmehr 20-Jährige zuletzt vor dem Rosenheimer Jugendschöffengericht (wir berichteten). Er hatte gestohlen, sich geprügelt, sich sexuell vergriffen, geraubt – er hatte kaum etwas ausgelassen. Dabei hatte man ihn wegen Drogenbesitzes noch gar nicht angeklagt, weil es sich nur um kleine Mengen gehandelt hatte.

Damals hatte er sich darauf herausgeredet, dass er bei allen Straftaten betrunken gewesen sei.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Somalier nun bei einer Schule angemeldet war und dies auch konsequent durchhalten wolle, verhängte das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren, die es „als letzte Chance“ zur Bewährung aussetzte.

Dazu gab es Bewährungsauflagen, die den Verurteilten zu einem akzeptablen Lebenswandel zurückführen sollten. So war ihm, neben Sozialarbeitsstunden, der Genuss von Alkohol und Drogen ausdrücklich untersagt.

Das hatte allerdings nicht lange gehalten. Nur zwei Monate später kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Bahnhof von Rosenheim eine krakeelende Gruppe von jungen Männern. Deutlich alkoholisiert befand sich darunter auch der Somalier, der nur acht Wochen vorher bei dem selben Richter – der hier wiederum dem Jugendschöffengericht vorsaß – mit knapper Not einer Gefängnisstrafe entgangen war.

Dazu kam, dass die Beamten der Bundespolizei in einer Socke des Somaliers Marihuana fanden. Mit der Ausrede, die Drogen würden ihm nicht gehören, fand er verständlicherweise keinen Glauben.

Richter Hans-Peter Kuchenbaur war wenig erfreut, den jungen Mann nach so kurzer Zeit erneut vor Gericht zu sehen. Der verweigerte zu der Anklage wegen Drogenbesitzes jede Aussage, was ihm keineswegs Vorteile einbrachte.

Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass er angesichts der Umstände keinerlei Möglichkeit sehe, dem Angeklagten anders als mit einer Haftstrafe beizukommen. Die Vertreterin der Bewährungshilfe sah das nicht anders und auch die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, tat sich schwer, überzeugende Milderungsgründe zu finden.

So verurteilte ihn das Gericht – unter Einbeziehung des vorangegangenen Urteils – zu einer Haftstrafe von 25 Monaten, die laut Urteil schon wegen der Höhe nun nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

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