36-Jähriger wegen Volksverhetzung zu Haft verurteilt

von Redaktion

Angeklagter schließt sich rechtsradikaler Szene an und verbreitet Nazi-Schriften – Vorstrafen verhindern Bewährung

Rosenheim – Das Rosenheimer Gericht verhandelte jetzt den Fall eines 36-jährigen Geschäftsführers aus Rosenheim, der in den Jahren 2017 und 2018 über einen Facebook-Account eine neue Gemeinschaft von Gleichgesinnten gesucht hatte. Dabei geriet der bereits vorbestrafte Mann in die radikal rechte Szene, was ihm erneut zum Verhängnis wurde.

Drogen und
Diebstähle

Zeitlebens hatte er Zuspruch und Identifikation in Gruppen gesucht. Das brachte ihn immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Bereits mit 14 Jahren in einer Jugendgang, fiel er durch Drogen, Diebstählen und Fälschungen auf, was ihm bereits im Alter von 20 Jahren eine längere Jugendstrafe einbrachte.

Danach suchte er Bestätigung in berüchtigten Motorradklubs, was nach mehreren Geldstrafen erneut eine mehrjährige Haftstrafe an sich zog. Löblicherweise löste er sich nach seiner Haftentlassung von diesen Banden, jedoch suchte und fand er im Internet ausgerechnet den Anschluss bei bekannten illegalen, rechtsradikalen Gruppierungen.

Nach eigener Aussage vor dem Gericht in Rosenheim hatte er die verbotene Ausrichtung und die Strafbarkeit der Aktivitäten weder hinterfragt noch erkannt. Klar sei ihm das geworden, als es nach einer Anzeige wegen seiner Verbreitung von nationalsozialistischen Texten zu einer Hausdurchsuchung durch die Polizei kam. Dort fand sich ein Schrank voller Nazi-Devotionalien. Auch stellte sich heraus, dass er bei einem Treffen Gleichgesinnter in Thüringen teilgenommen hatte und auf einem Foto mit Hitlergruß festgehalten worden war.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, erklärte, dass es sich bei seinem Mandanten keineswegs um einen wirklichen rechtsradikalen Aktivisten handle. Der habe sich – nach der Haftentlassung eine neue Gemeinschaft suchend – von irreführenden Slogans verführen lassen. Als ihm dies anlässlich der polizeilichen Durchsuchung bewusst geworden sei, habe er davon augenblicklich abgelassen. In der Sache selbst sei sein Mandant geständig und bedauere seine Verirrung zutiefst.

Problematische
Vorahndungen

Der Vorsitzende Richter Matthias Knoblauch fand die lange Liste von Vorahndungen und Bewährungsversagen äußerst problematisch. Er fragte dezidiert nach Gründen, mit denen der gebürtige Priener seine tatsächliche Abkehr von weiteren Straftaten glaubhaft machen wollte.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte dem Angeklagten nicht abnehmen, dass er gewissermaßen unbedarft und in gutem Glauben in die rechte Szene geraten sei. Vielmehr habe er diese Straftaten nicht nur in offener Bewährung, sondern dazu bei hoher Rückfallgeschwindigkeit begangen. Sie beantragte 16 Monate Haft ohne Bewährung.

Sein Verteidiger bemühte sich, auch mithilfe der Verlobten des Angeklagten, deutlich zu machen, dass sich sein Mandant nun auf einem gesetzeskonformen Weg befände. Für die angeklagten Verirrungen müsse eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen ausreichen, zumal es sich um keinerlei einschlägige Straftaten gehandelt habe. Sollte es dennoch zu einer Haftstrafe kommen, beantrage er, diese zur Bewährung auszusetzen, weil ein Rückfall in strafbares Verhalten sicherlich nicht mehr gegeben sei.

Verteidigung
geht in Berufung

Das Gericht vermochte dem nicht zuzustimmen. Bei der anschließend verhängten Strafhöhe von 14 Monaten wären besondere Umstände für eine Aussetzung zur Bewährung nötig. Solche wären angesichts der mehrfachen Verfehlungen und der Vorstrafen samt Bewährungsversagen nicht zu erkennen. Die Verteidigung legte gegen das Urteil Berufung ein. Theo Auer

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