Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim hat einen 34-jährigen Rosenheimer wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Weil er mit dem Erziehungsstil seiner Mitbewohnerin nicht einverstanden war, hatte der gebürtige Bulgare ihr eine Ohrfeige verpasst.
Dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Die Tat bestritt der 34-Jährige nicht. Er sah sich im Recht und hatte deshalb Einspruch gegen den Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 15 Euro eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war, gleich zu Beginn der Verhandlung dringend geraten, den Einspruch zurückzunehmen, wenn er die Tat begangen habe, da das im Strafbefehl verhängte Strafmaß auf einem Geständnis beruhe. Ohne Freispruch würde die Strafe deutlich höher ausfallen, erklärte die Anklagevertreterin. Der 34-Jährige zeigte sich jedoch zunächst wenig einsichtig. Ihn habe der Lebenswandel der Frau gestört. Sie habe sich häufig auf der Straße vor dem Wohnhaus aufgehalten, wo sich auch Alkoholiker und Drogensüchtige aufhielten. Er habe der Mitbewohnerin oft mit dem Kind geholfen, das ständig vom Jugendamt abgeholt worden sei. Der Angeklagte gab an, dass er für den eifersüchtigen Freund der Frau in dessen Abwesenheit ein wenig die Augen offen gehalten habe, um zu sehen, ob sie sich mit anderen Männern treffe.
Am Tattag sei sie gegen zwei Uhr morgens mit dem Baby nach Hause gekommen, habe laut Musik gehört, gegen seine Zimmertür geschlagen und ihn beschimpft. „Ich habe mich darüber geärgert und ihr mit der Hand leicht auf die Wange geschlagen“, gibt der 34-Jährige zu. Mehr habe er nicht getan, und das sei in der Situation auch angemessen gewesen. Außerdem habe er sich inzwischen längst mit seiner Mitbewohnerin versöhnt. „Selbstjustiz und auch leichte Schläge ins Gesicht einer Frau sind in Deutschland nicht erlaubt“, stellte Richter Hans-Peter klar. Bei sieben Vorahndungen komme eine Einstellung des Verfahrens nicht in Frage, die Staatsanwaltschaft hätte sogar über eine kurze Bewährungsstrafe nachdenken können, klärte der Richter den Angeklagten auf. Zumal auch der Vorwurf der Nötigung im Raum stehe, wenn die Geschädigte bei ihrer Behauptung bleibe, der Angeklagte habe gedroht: „Dann bist du tot.“
Dies sei ein absolutes Friedensangebot der Staatsanwältin gewesen, die vor der Einvernahme der Geschädigten noch einmal dazu geraten habe, den Einspruch zurückzuziehen, betonte Kuchenbaur mit Nachdruck. Auf seine Frage, ob der Angeklagte diesem Rat folgen wolle, willigte der Rosenheimer schließlich ein.
„Ja, aber nur aus einem Grund. Ich bin gebildet genug, um zu wissen, dass ich keine Chance habe, weil ich mir keinen Verteidiger leisten kann.“„Das liegt nicht daran, dass Sie keinen Verteidiger haben, sondern daran, dass Sie die Tat gestanden haben“, erklärte die Staatsanwältin. ca