Heftiger Widerstand im Vollrausch gegen Rettungskräfte

von Redaktion

41-jähriger Kaufbeurer wird wegen tätlicher Beleidigung zu elf Monaten Haft verurteilt

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim hat einen 41-jährigen Kaufbeurer wegen fahrlässigen Vollrauschs und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt.

„Es tut mir leid, wir haben Abitur gefeiert und ich bin in der Zelle aufgewacht. An mehr kann ich mich nicht erinnern.“ Ein Berufsschulkollege habe ihm hinterher erzählt, dass sie Rum und eine Flasche Wodka getrunken hätten, sagte der Kaufbeurer vor dem Amtsgericht Rosenheim. Dort musste er sich ursprünglich wegen Beleidigung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.

Laut Anklage war der 41-Jährige am 26. März gegen 22 Uhr von Rettungssanitätern in der Rosenheimer Aventinstraße mit diversen Schürfwunden aufgefunden worden. Über das Eintreffen der Rettungskräfte und der Polizei soll sich der Angeklagte wenig erfreut gezeigt haben, woraufhin es zu diversen Beleidigungen und körperlichen Angriffen seinerseits gekommen sein soll.

Angeklagter im
Vollrausch fixiert

Bereits bei ihrem Eintreffen habe er sie als „Schlampe“ und „Fotze“ beschimpft, so die Rettungssanitäterin glaubhaft in ihrer Zeugenaussage. Der Angeklagte sei stark alkoholisiert gewesen und habe herumgebrüllt. Schnell sei klar gewesen, dass man ohne Polizei nicht weiterkomme. Aber auch als die Beamten eintrafen, sei es nicht besser geworden. Der Angeklagte habe die Polizeibeamten beschimpft, bespuckt und nach ihnen gegriffen. Daraufhin sei ihm eine FFP2-Maske aufgesetzt und er schließlich mit erheblichem Kraftaufwand fixiert worden. Aus Sicht der Polizeibeamten habe es sich um massiven Widerstand gehandelt. Der Beschuldigte sei sehr aggressiv gewesen, habe extreme Ausfallerscheinungen gezeigt und sich nicht mehr auf den Beinen halten können. Ein Atemalkoholtest sei nicht möglich gewesen, berichteten die Polizisten übereinstimmend. Der Angeklagte zeigte sich bei den Zeugenaussagen äußerst reumütig. „Ich bin selbst erschrocken, dass ich mich gegenüber Menschen, die mir nur helfen wollten, so schlecht verhalten habe“, bedauerte der Kaufbeurer und entschuldigte sich bei den Rettungskräften und den am Einsatz beteiligten Polizeibeamten. Weniger einsichtig zeigte er sich beim dritten Anklagepunkt.

Nachdem er die Nacht in der Gewahrsamszelle der PI Rosenheim verbracht hatte, soll er am Morgen den diensthabenden Polizeibeamten erneut massiv beleidigt haben. Noch im Gerichtssaal beharrte er darauf, dass es sein gutes Recht gewesen sei, von den Polizisten auf der Wache die Ausweispapiere zu verlangen. „Auch in der Früh war er noch außer sich, hat immer wieder geklingelt, mich beleidigt und behauptet, wir sind Söldner und keine Polizisten“, schilderte der wachhabende Beamte. Laut dem psychiatrischen Gutachter handelte es sich beim Angeklagten um einen einmaligen Alkoholexzess im Rahmen der Feier. Ohne Alkotest und nur aufgrund der Aussagen der Beteiligten sei von einer mittleren bis schweren Alkoholisierung auszugehen, die bei etwa 3,4 Promille gelegen haben dürfte. Bei den ersten beiden Anklagepunkten dürfte er „massiv betrunken“ gewesen sein. Er habe die klassischen Merkmale wie Aggressivität, Ausfallerscheinungen und Stimmungsschwankungen gezeigt, weshalb davon auszugehen sei, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei, so der Gutachter. Auch am Folgetag sei von einer Blutalkoholkonzentration von rund 1,7 Promille auszugehen und eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher wegen fahrlässigen Vollrausches in den Anklagepunkten eins und zwei in Tateinheit mit Beleidigung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Der Angeklagte sei mehrfach vorbestraft und stehe mit zwei offenen Reststrafen unter Bewährung. Es habe sich um eine massive Widerstandshandlung mit mehreren Straftatbeständen gehandelt, begründete Staatsanwältin Julia Stock das Urteil. Verteidigerin Gabriele Sachse stellte die starke Alkoholisierung und die drastischen Ausfallerscheinungen ihres Mandanten in den Vordergrund. Es habe sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt und er habe sich bei allen Beteiligten aufrichtig entschuldigt, betonte die Verteidigerin, die aufgrund seiner begonnenen Ausbildung eine positive Sozialprognose für den Angeklagten sah und für eine einjährige Bewährungsstrafe plädierte. Das Gericht folgte den Ausführungen der Staatsanwältin, blieb aber mit dem Strafmaß deutlich unter deren Forderung.

Entschuldigung ist
positiv zu bewerten

Positiv zu bewerten seien die Entschuldigung des Angeklagten und seine bisherige gute Führung im Vollzug. Zulasten des Angeklagten seien der lange und intensive Widerstand des Angeklagten und die tätlichen Beleidigungen zu werten.

„Sie waren aufgrund ihrer Alkoholisierung schuldunfähig, aber auch das ist strafbar“, stellte Richter Hans-Peter Kuchenbaur in seiner Urteilsbegründung klar. Für einen 41-Jährigen komme die erste Ausbildung etwas spät, das sei kein Argument für eine positive Sozialprognose und eine Strafaussetzung zur Bewährung.Christa Auer

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