Rosenheimer entgeht dem Gefängnis

von Redaktion

23-Jähriger beleidigte Polizisten und kommt trotz Vorstrafen mit Geldstrafe davon

Laufen – Die Zahlenfolge 1312 lässt sich übertragen auf die Buchstabenreihe ACAB. Und diese Abkürzung steht für: „All Cops Are Bastards“. Genau diese Zahlenfolge schrieb ein 23-jähriger Handwerkerlehrling aus Rosenheim unter das Bild dreier Polizisten am Freilassinger Bahnhof und postete es anschließend auf einem Snapchat-Kanal. Wegen Beleidigung stand der Rosenheimer nun in Laufen vor Gericht.

Lehrling hatte bereits
sechs Vorstrafen

„Warum?“, fragte Richter Josef Haiker den Angeklagten in der Verhandlung. „Ich kann mich nicht mehr erinnern. Ich habe nicht nachgedacht, es war ein bisschen dumm.“ Die Tat geschah nur eineinhalb Monate nach seiner Entlassung, denn der Lehrling hat bereits sechs Vorstrafen wegen mehrfachen Diebstahls, Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, Umgang mit explosiven Stoffen und Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln. Unter Einbeziehung vorangegangener Strafen wurden daraus im September 2020 vier Jahre und vier Monate. Ein Rest von zwei Jahren war zur Bewährung ausgesetzt worden. 

Nach der Entlassung hatte der Rosenheimer gegen Auflagen verstoßen, indem er erneut zu Cannabis und Kokain gegriffen hatte. „Ich hatte schlechte Tage und familiäre Probleme“, begründete der Angeklagte den Rückfall. Inzwischen habe er Methoden und Tricks, um Krisen zu überwinden. 

Aufgefallen war das Bild einem Beamten der Bundespolizei Uelzen, eine Unterstützereinheit der Freilassinger Bundespolizei. „Oh, das sind ja meine Kollegen“, soll der niedersächsische Beamte auf den Post reagiert und das Bild dann sogleich gemeldet haben.

„Dieses 1312 ist unter Kollegen lange bekannt“, sagte ein Freilassinger Polizeihauptkommissar dazu, durch weitere Recherchen sei man dann auf den Rosenheimer gekommen.  

Auch Staatsanwalt David Heberlein sagte, dass diese Zahlenkombination für diese Buchstabenfolge stehe und damit eine Beleidigung darstelle. „Es steht hier eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum“, machte Heberlein deutlich. Mit dem drohenden Widerruf der offenen Bewährung ergäbe das allerdings ein „sehr hartes Brett“. Der Angeklagte habe aber vor seiner ersten Verurteilung „als Erwachsener“ offenbar „Fuß gefasst“, so der Staatsanwalt. Nur deshalb beantragte er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen in Höhe von 25 Euro. 

Großzügiger
Staatsanwalt

Dieser „großzügige Antrag“ überraschte sogar Verteidiger Hans-Jörg Schwarzer, denn mit dieser Vorgeschichte hätte durchaus auch eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt werden können. Er wolle nichts bagatellisieren, meinte der Verteidiger dazu, allerdings sei es ein Unterschied, jemanden von Angesicht zu Angesicht zu beleidigen oder „mit niedrigerer Hemmschwelle“ via Internet. Schwarzer wollte es daher bei 120 Tagessätzen zu je 10 Euro belassen.

„Mit diesen Vorstrafen sieht es düster aus“, kommentierte Richter Josef Haiker den Umstand, dass der Angeklagte „in Folge alles verlieren würde“. Allerdings sah Haiker den Mann auf dem richtigen Weg. „Die Ausbildungsstelle hat sie gerettet“, betonte der Richter. Deshalb folgte er dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 4500 Euro in Form von monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 200 Euro. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.   Hannes Höfer

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