Bremer Fußball-Urteil hat keine Folgen für Bayern

von Redaktion

Innenminister Herrmann wird Vereine nicht zur Kasse bitten – Polizeigewerkschaft fordert deutschlandweit 50 Millionen pro Jahr

München – Nach dem Bremer Urteil über die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga sieht Bayerns Innenministerium keinen Änderungsbedarf. „Für Bayern kommen Kostenbescheide an die Vereine beziehungsweise an die DFL wegen Polizeikosten bei Spielen nicht infrage“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Es gibt hier klare Zuständigkeiten.“

So seien die Veranstalter in den Stadien für den geordneten Ablauf selbst verantwortlich. Für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu sorgen, sei hingegen Aufgabe der Polizei. „Wenn Gästefans in der Innenstadt randalieren, kann man nicht den Heimverein dafür verantwortlich machen“, so Herrmann. Man müsse verstärkt die Gewalttäter zur Kostenerstattung heranziehen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert unterdessen 50 Millionen Euro pro Saison vom Profifußball. Das sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt der „Rhein-Neckar-Zeitung“. Es müsse „jetzt aber nicht für jedes Spiel einen Gebührenbescheid geben. Das wäre ein immenser Verwaltungsaufwand. Die Länder und der Bund müssten sich zusammensetzen und mit der DFL über eine pauschale Gebühr für die Polizeieinsätze verhandeln“, sagte er: „50 Millionen pro Saison wären angemessen. Das Geld sollte an die Einsatzkräfte gehen. Die tatsächlichen Kosten liegen weit über 100 Millionen.“

Wendt begrüßte den Richterspruch vom Mittwoch, wonach sich die DFL an den Kosten beteiligen muss. Da die DFL vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gehen wird, ist das Urteil aber noch nicht endgültig. „Dort, wo Milliarden Euro umgesetzt und verdient werden, muss auch ein Beitrag für die Kosten der Polizeieinsätze geleistet werden“, sagte Wendt: „Das gilt ebenso für andere Großveranstaltungen wie Rockkonzerte und Festivals. Es gilt aber nicht für Demonstrationen oder Kirchenumzüge. Die sind vom Grundgesetz geschützt. Es gibt aber bei uns kein Grundrecht auf Fußball.“  dpa/sid

Artikel 9 von 11