„Enttäuscht und verärgert“

von Redaktion

Bayerischer Tennis-Verband scheitert mit Eilantrag zur Öffnung der Hallen

VON DANIEL MÜKSCH

München – Helmut Schmidbauer hat aufregende Tage hinter sich. Am Sonntag wurde der Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes (BTV) zum Vizepräsidenten im Deutschen Tennis Bund (DTB) gewählt. Er gehört damit zum engsten Kreis des neuen DTB-Präsidenten Dietloff von Armin. Dieser hatte letzte Woche überraschend seinen Hut in den Ring geworfen und in wenigen Tagen so viele Unterstützer hinter sich versammeln können, dass Amtsinhaber Ulrich Klaus gar nicht mehr antrat.

Ausgelassen freuen konnte sich sein neuer bayrischer Stellvertreter über die neue Aufgabe allerdings nicht. Denn zwei Tage zuvor wurde Schmidbauer und seinem Verband das Urteil des Verwaltungsgerichtshof zugestellt, in dem das Gericht den Eilantrag auf Öffnung der bayerischen Tennishallen unter Berücksichtigung eines detaillierten Hygienekonzeptes ablehnt. Gemeinsam mit dem TC RW Gerbrunn hatte der BTV den Antrag eingereicht. Nun also die traurige Gewissheit: Die Hallen bleiben zu. Nur Profis dürfen trainieren. Beim BTV sitzt der Stachel über dieses Urteil tief. Allein dass sich ein oberstes bayerisches Gericht für einen Eilantrag sieben Wochen Zeit lässt, sorgt für großen Unmut. Auch die sonstigen Kommentare zur Begründung der Richter trübt die Laune am Verbandsstandort in Oberhaching.

„Niederschmetternd“, „nicht nachvollziehbar“, „enttäuscht und verärgert“ – solche Zustandsbeschreibungen dringen vom Verband nach außen, und hinter verschlossenen Türen soll der Ton noch weit weniger freundlich sein.

Der Verband vermisst eine Differenzierung unter den unterschiedlichen Sportarten und verweist auf die „geringe bzw. praktisch nicht vorhandene Infektionsgefahr des Tennissports“. Dass im Urteil mit einem nicht maßgeblich gebesserten Infektionsgeschehen argumentiert wird, ist ein weiterer Punkt, der beim BTV für Kopfschütteln sorgt.

Vereine, Hallenbetreiber oder Trainer werden somit bis auf Weiteres in ihrer Lebensgrundlage kolossal beschnitten. Andere Bundesländer verfahren mit dem Tennissport indes unterschiedlich. So stehen in Hessen die Hallen für Hobbyspieler offen. Genauso wie in Niedersachsen. Zwar unter strikten Sicherheits- und Hygienevorschriften, aber man darf spielen. Auch Training ist erlaubt. Zwar kein Gruppentraining, aber Einzelstunden mit einem Coach sind möglich.

Dies führt dazu, dass in der bayrisch-hessischen Grenzregion eine Art Corona-Tennis-Tourismus entstanden ist. Bayern mieten anonym über das Internet einzelne Stunden im Nachbarbundesland und gehen dort auf den Platz und in die Halle. Die dortigen Hallenbetreiber verzichten aufgrund ihrer angespannten wirtschaftlichen Situation auf Nachfragen bei den neuen Kunden.

Und selbstständige Trainer in Bayern müssen mit weiteren Einschnitten leben. Sie bekommen nur 50 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Vorjahr erstattet. Aus dem November und Dezember 2020 haben sie noch einen Anspruch auf 75 Prozent. Doch es gibt auch positive Signale. Ab sofort erhalten nicht nur Vereine mit mindestens einem festangestellten Mitarbeiter die „Überbrückungshilfe III“. Auch rein ehrenamtlich geführte Vereine werden einbezogen. Wie unsere Zeitung erfuhr, plant der BTV keinen neuen Anlauf beim Verwaltungsgerichtshof zur Öffnung der Hallen. Man hofft auf eine generelle Lockerung in den nächsten Wochen und will politisch hinwirken, dass der Tennissport Teil dieser Lockerungen wird.

So wie es in anderen Bundesländern bereits seit Wochen der Fall ist.

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