50+1: Mit Kartellrecht vereinbar, aber…

von Redaktion

Das Bundeskartellamt hat in einer vorläufigen Bewertung der 50+1-Regel die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für die Bundesligisten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert. „Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren“, heißt es in einer von der DFL angestrengten Einschätzung. Grundsätzlich hält die Behörde die 50+1-Regel mit dem geltenden Kartellrecht für vereinbar. Sie sei zwar „unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung“, heißt es in der Mitteilung. Allerdings wolle die DFL mit dieser nur im deutschen Profifußball gültigen Regelung „für eine Vereinsprägung und eine gewisse Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorgen. Diese sportpolitischen Ziele können auch im Rahmen des Kartellrechts anerkannt werden“. Das Bundeskartellamt hält es allerdings für unverhältnismäßig, dass die Förderausnahme für die drei konzern- und investorengeführten Clubs aus Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim gilt. Die DFL, die betroffenen Clubs und auch ihre Investoren sollen nun zu der Einschätzung des Kartellamts Stellung nehmen. Das DFL-Präsidium teilte auf Anfrage mit, es werde sich „zeitnah“ mit der Kritik des Kartellamts befassen.

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