IN KÜRZE

von Redaktion

Trotz Verurteilung: Simon bald wieder am Start?

Albertville – Die Chance auf ihren ersten Olympiasieg soll Julia Simon nicht genommen werden. Frankreichs Biathlon-Star, zehnmalige Weltmeisterin, wurde nach der pikanten Kreditkartenaffäre und ihrer Verurteilung wegen Diebstahls und Kreditkartenbetrugs (drei Monate Haft auf Bewährung plus 15000 Euro Geldstrafe) vom französischen Skiverband (FFS) mit einem sechsmonatigen Wettkampf- und Trainingsverbot belegt – allerdings wurden fünf Monate davon nur auf Bewährung ausgesprochen. Einem Start bei den Olympischen Winterspielen im Februar 2026 steht zunächst nichts im Weg, doch es könnten weitere Sanktionen folgen.

Simon verpasst lediglich einen Weltcup. Ihre Sperre gilt seit dem 7. November auch für alle internationalen Veranstaltungen. Damit wird sie zwar beim Saisonauftakt in Östersund ab dem 29. November fehlen, schon beim zweiten Weltcup in Hochfilzen wäre sie wieder startberechtigt.

Der Gesamtweltcupsiegerin der Saison 2022/2023 war vorgeworfen worden, dass sie mit gestohlenen Kreditkartendaten ihrer Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet (29) sowie einer Team-Physiotherapeutin im Dezember 2021 sowie im August und September 2022 im Internet Waren im Wert von 2500 Euro eingekauft haben soll.

Offen bleibt, ob die beim Zoll angestellte Athletin noch Sanktionen durch ihren Arbeitgeber fürchten muss. Auch die Biathlon Integrity Unit (Biu) des Weltverbands Ibu könnte Simon mit weiteren Strafen belegen.

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