Erben müssen einziehen
Wer im Hause der verstorbenen Eltern leben möchte, sollte möglichst rasch dort einziehen. Foto PantherMedia
Steuerbefreiung ist zeitlich begrenzt
Eine von den Eltern geerbte Immobilie bleibt nur vorübergehend von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München müssen die Kinder in der Regel innerhalb von sechs Monaten in das Familienheim einziehen (Az: II R 37/16).
Der Kläge