Erben müssen einziehen

Wer im Hause der verstorbenen Eltern leben möchte, sollte möglichst rasch dort einziehen. Foto PantherMedia

Wer im Hause der verstorbenen Eltern leben möchte, sollte möglichst rasch dort einziehen. Foto PantherMedia

Steuerbefreiung ist zeitlich begrenzt

Eine von den Eltern geerbte Immobilie bleibt nur vorübergehend von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München müssen die Kinder in der Regel innerhalb von sechs Monaten in das Familienheim einziehen (Az: II R 37/16).

Der Kläge

Mittwoch, 12. November 2025

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