Erben müssen einziehen

von Redaktion

Steuerbefreiung ist zeitlich begrenzt

Eine von den Eltern geerbte Immobilie bleibt nur vorübergehend von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München müssen die Kinder in der Regel innerhalb von sechs Monaten in das Familienheim einziehen (Az: II R 37/16).

Der Kläger hatte nach dem Tod seines Vaters das elterliche Zweifamilienhaus geerbt. Beim Finanzamt beantragte er eine Befreiung von der Erbschaftsteuer. Dies ist laut Gesetz möglich, wenn ein Familienheim „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist“. Das Finanzamt versagte die Steuerbefreiung. Der Sohn habe das Haus nicht „unverzüglich“ selbst genutzt.

Dem folgte nun der BFH. Der Sohn habe erst mehr als zwei Jahre nach dem Tod seines Vaters Angebote von Handwerkern eingeholt und erst dann mit der Renovierung begonnen.

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