Fallstricke bei der Betriebskostenabrechnung

von Redaktion

Was Vermieter falsch machen können

Wegen vermehrtem Home-Office wird die Betriebskostenabrechnung 2020 wohl für viele Mieter höher ausfalle – eine Nachzahlung wird fällig. Rechtsanwalt Thomas Fuhrmann, Landesvorsitzender des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbands warnt davor, dass Vermieter bei Betriebskostenabrechnungen Fehler machen:

– Der Vermieter fordert Betriebskosten, ohne vorher eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag getroffen zu haben.

– Der Vermieter setzt nicht umlagefähige Kosten an.

– Der Vermieter vergisst umlagefähige Kosten einzustellen, wie die Grundsteuer, da diese bei Eigentumswohnungen in der Abrechnung des Verwalters nicht aufgeführt ist.

– Der Vermieter rechnet formell nicht richtig ab, sodass Umfang und Inhalt des §259 BGB nicht eingehalten werden.

– Dem Vermieter unterlaufen inhaltliche Fehler, sodass die Abrechnung materiell unrichtig ist.

– Auch Rechenfehler passieren immer wieder.

– Der Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten wird überschritten.

– Der Vermieter stellt die Abrechnung nicht rechtzeitig – also innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes – zu.

– Der Vermieter wählt einen falschen Verteilungsschlüssel.

– Eine Vorauszahlung darf nur in angemessener Höhe verlangt werden. Das bedeutet, dass die Abschläge nicht zu hoch bemessen sein dürfen, aber niedriger, sofern Mieter bei Vertragsabschluss nicht über die Höhe der tatsächlich anfallenden Betriebskosten getäuscht werden. Fkn

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