Augen auf bei der Abrechnung
Wegen der Betriebskostenabrechnung – wie hier für Hausmeistertätigkeiten – gibt es häufig Streit. Denn längst nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie anfallen, kann der Vermieter auf seine Mieter umlegen. Foto adobesteock
Welche Betriebskosten dürfen Vermieter umlegen?
Sie gilt als die zweite Miete, die Betriebskosten- beziehungsweise Nebenkostenabrechnung. Einmal im Jahr fällt sie an. Oft sind Nebenkosten ein Zankapfel zwischen Vermietern und Mietern. Sieben Punkte, auf die beide Seiten achten sollten:
Punkt 1: Betriebskostenabrechnung fristgerecht verschicken: