Wer einen Neubau plant, hat hohe Anforderungen an die Energieeffizienz des Zuhauses zu erfüllen. Zusätzlich besteht in vielen Fällen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch eine nachträgliche Dämmpflicht, beispielsweise wenn ein Altbau gekauft oder geerbt wird. Nach dem Eintrag ins Grundbuch bleiben den neuen Eigentümern zwei Jahre Zeit, um die Wärmeschutzauflagen zu erfüllen – entweder mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs selbst.
Lückenloser
Wärmeschutz
Aber auch unabhängig von dieser Verpflichtung ist der Wärmeschutz eine empfehlenswerte Maßnahme, um Energieverluste zu verringern und so manchen Euro zu sparen. „Eine gute Gelegenheit dafür stellt eine ohnehin geplante Neueindeckung des Dachs oder auch ein Dachausbau dar“, erklärt Ekkehard Fritz von Bauder, Hersteller von Dachsystemen. Zertifizierte Energieberater und das örtliche Dachhandwerk können zur Wahl der geeigneten Dämmmethode und der Materialien beraten. „Wenn möglich, ist eine Aufsparrendämmung der beste Weg, um die Energieeffizienz des Gebäudes nachhaltig zu verbessern“, so Fritz weiter. Dabei erhält das Dach eine lückenlose geschlossene Dämmschicht, die besonders effizient ist und Wärmebrücken verhindert.
Wenn das Verfahren feststeht, sollten Eigentümer von Altbauten auch bei den zur Auswahl stehenden Materialien genau hinschauen. Möglichst gute Wärmedurchgangswerte bilden das entscheidende Kriterium. djd