Solartechnik trifft Denkmalschutz

von Redaktion

Vorschriften wurden gelockert

Drei Prozent der Häuser in Deutschland stehen unter Denkmalschutz. Allein in Berlin genießen zudem über 70 Viertel Milieuschutz, um städtebauliche Eigenart und soziale Zusammensetzung zu erhalten. Für Eigentümer bringt dies bei der Montage von Solarkollektoren Einschränkungen mit sich. Doch die Spielräume wurden erweitert. Sanierungen und Umbauten sind bei Häusern unter Denkmal- oder Milieuschutz grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei Solarprojekten haben die Bundesländer ihre Vorschriften in den letzten zwei Jahren gelockert, um die Nutzung erneuerbarer Energien flächendeckend zu ermöglichen. In der Regel geben sie grünes Licht, wenn die Photovoltaik- oder Solaranlage den Gestaltungsrichtlinien entspricht. Meist geht es darum, dass sich die Anlage der Dachfläche unterordnet und als geschlossene Fläche montiert wird, damit sie das Gesamtbild des Hauses nicht stört. Wer eine Solaranlage installieren will, sollte sich an das Denkmalschutzamt wenden. Beim Milieuschutz ist – je nach Stadt – das Bau- oder Bezirksamt zuständig. „Behörden geben oft gute Tipps für Lösungen, die sich auch bei baulichen Auflagen umsetzen lassen“, rät Krzysztof Pompa von der BHW Bausparkasse. Solaranbieter lassen sich einiges für Eigentümer einfallen, die den historischen Charakter ihres Gebäudes erhalten. Module werden etwa in Dachpfannen versteckt, wo sie dennoch Sonnenlicht absorbieren. Ein gutes Beispiel zeigt sich auf einem Dach des Deutschen Museums in München. Dort wurden 122 PV-Module installiert, rahmenlos und farblich abgestimmt auf das grüne Kupferdach. Sicher ist: Solarzellen zu installieren lohnt sich auch bei Häusern unter Denkmal- oder Milieuschutz. „Eigentümer können mit einer Wertsteigerung ihres Hauses rechnen“, so Pompa. BHW

Artikel 6 von 9