Bei einem Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber in der Ausstellungspflicht. „Er hat das Zeugnis auszustellen und kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, selbst eines zu entwerfen“, sagt Juristin Beatrice Zeiger.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also nicht verpflichtet, darauf einzugehen, wenn Vorg
Dieser Artikel (ID: 2390056) ist am 08.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 62), Wasserburger Zeitung (Seite 62), Mangfall-Bote (Seite 62), Chiemgau-Zeitung (Seite 62), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 62), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 62), Neumarkter Anzeiger (Seite 62).