Berlin – Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Zum 1. Januar 2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen. Das empfiehlt die Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft in einem gestern vorgelegten Beschluss. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Die umstrittene allgemeine Lohnuntergrenze war Anfang 2015 eingeführt worden. Die Kommission orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns grundsätzlich an der Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne. Sie soll dann eine „Gesamtabwägung“ treffen.