BAYERN
Tattoo-Verbot für Polizisten

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist gestern ein Grundsatzurteil zu sichtbaren Tätowierungen bei Polizeibeamten gefallen. Geklagt hatte ein Polizist aus Franken (Foto: dpa), weil ihm verboten wurde, sich ein Tattoo auf den Unterarm stechen zu lassen. Das Gericht entschied zu seinen Ungunst