Im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen hat das Schweizer Bundesgericht zugunsten Deutschlands entschieden. Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung von über 88 Millionen Euro plus Zinsen verklagt. Die BvS versucht seit Jahren, beiseite geschaffte SED-Gelder zurückzuholen.