Frist für „Strabs“-Antrag endet
Rückerstattung kann nur bis Jahresende eingefordert werden
München – Wer noch keine Rückerstattung für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge („Strabs“) beantragt hat, muss sich beeilen. „Am 31. Dezember 2019 endet die Frist für alle, die sich um eine Zahlung aus dem Härtefallfonds bewerben möchten. Jeder sollte jetzt noch rasch seinen Antrag