Karlsruhe erlaubt Sterbehilfe
Spahn kündigt Regulierung an – Kirchen reagieren besorgt
Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgestellt und deshalb das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte gestern die im Strafrechtsparagrafen 217 festgeschriebene Regelung für nichtig, mit