Alle Läden dürfen nun öffnen
Nach Urteil: Große Häuser können auf begrenzter Fläche verkaufen
München – Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen das als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Richter rügten die Ausnahme von der 800-Quadratm