Wolf darf nicht geschossen werden
Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen statt – Glauber nimmt Stellung
Traunstein/München – Ist es nur eine Gnadenfrist oder gar die Rettung für den Wolf? Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat gestern zwei Eilanträgen des Bundes Naturschutz sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe stattgegeben. Damit ist die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern