Zum Almauftrieb ist der Wolf im Jagdgesetz

von Redaktion

Berlin/München – Die Chancen, dass der Wolf zum Almauftrieb im Juni 2026 unter bestimmten Bedingungen gejagt werden kann, steigen. Am Freitag teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit, dass es sich mit dem Umweltministerium geeinigt hat. Im neuen Bundesjagdgesetz soll es einen Passus geben, der es den Bundesländern ermöglicht, im Bereich mit schwierigem Herdenschutz „Entnahmen des Wolfes“ – sprich: den Abschuss – zu erlauben. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte unserer Zeitung auf Nachfrage: „Wir liefern, wie versprochen. Zum Almauftrieb ist der Wolf im Bundesjagdgesetz.“CM»BAYERN

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