Erfolg für Israel-Hasser

von Redaktion

Gericht: Leugnung des Existenzsrechts ist legal

Münster – Einer propalästinensischen Demonstration in Düsseldorf durfte nicht generell verboten werden, das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise geändert. Bei der Demonstration am Samstag hatte die Polizei dem Veranstalter untersagt, das Existenzrecht Israels während der Versammlung zu leugnen. Dagegen legte der Veranstalter Beschwerde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein – und scheiterte zunächst. In der obersten Instanz hatte er teilweise Erfolg.

Das Existenzrecht Israels in Abrede zu stellen, verwirkliche für sich genommen keinen Straftatbestand, führte der 15. Senat des OVG aus. Vielmehr unterliege eine kritische Auseinandersetzung mit der Staatsgründung Israels und die Forderung nach einer friedlichen Veränderung bestehender Verhältnisse grundsätzlich dem Schutz der Meinungsfreiheit. Bei den Parolen für die Demonstration differenzierte das OVG. So durfte der Slogan „There is only one state – Palestine 48“ laut Gericht nicht verboten werden. Ob die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ strafbar sei, könne im Eilverfahren nicht geklärt werden.

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